„Ich hab’s gemacht!“
Beim Erstellen der Vollmacht hilft die Betreuungsbehörde jedoch nicht. Allerdings gibt sie Empfehlungen. ?Bevor man die Person des Vertrauens mit Namen und Anschrift benennt, sollte man zuerst mit ihr alles durchsprechen, damit sie sich der Verantwortung bewusst wird, die sie mit ihrer Unterschrift unter die Vollmacht übernimmt?, so Katharina Zodehougan. Ratsuchenden empfiehlt sie, die Musterformulare des Bundes- oder des Sächsischen Justizministeriums zu verwenden, die man auch unter www.dresden.de/betreuungsbehoerde findet. ?In diesen Formularen ist alles Wesentliche berücksichtigt und die Gerichte erkennen sie an?, so Katharina Zodehougan. Aber selbst wer dort den Passus mit den Bankgeschäften mit Ja ankreuzt, bewirkt damit noch nicht, dass die Vollmacht und damit die Person des Vertrauens von der Bank akzeptiert werden. Die Betreuungsbehörde rät, zur Bank zu gehen und dort eine gesonderte Konto- bzw. Depotvollmacht einzurichten.
Die Vorsorgevollmacht kann man zu Hause aufbewahren. Wo genau, muss die Vertrauensperson natürlich wissen. Denn nur das Original berechtigt sie zum Handeln. Die Betreuungsbehörde rät dazu, die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. Denn tritt der Betreuungsfall ein, etwa durch einen Unfall, fragt das Gericht zuerst beim Register nach, ob eine Vorsorgevollmacht vorliegt. Ist das der Fall, kann die Vertrauensperson kontaktiert werden. Es sollte überlegt werden, die Vollmacht auch über den Tod hinaus zu erteilen. Dann kann der Bevollmächtigte in der Zeit, wo noch kein Erbschein vorliegt, all jene Dinge tun, die keinen Aufschub dulden ? zum Beispiel die Beerdigung regeln und die Wohnung auflösen.
Wer eine Vorsorgevollmacht zu Papier bringt, sollte auch über eine Patientenverfügung nachdenken. Für den Fall, dass man nicht mehr ansprechbar ist und entscheiden kann, legt man darin fest, ob und welche medizinische Behandlung man wünscht bzw. nicht wünscht. Zur Patientenverfügung berät die Betreuungsbehörde zwar nicht, sie hält für Interessierte jedoch eine Broschüre bereit, die zu diesem Thema informiert und Textbausteine für exemplarische Situationen enthält.
Redaktion DD-INside.com