NEWSTICKER
Sachsensumpf-Affäre: Journalisten sollen Geldstrafe zahlen
Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess gegen zwei mit der Berichterstattung zur sogenannten Sachsensumpf-Affäre befasste Journalisten Geldstrafen in Höhe von jeweils 6000 Euro gefordert. Die Verteidigung der wegen falscher, ehrverletzender Tatsachenbehauptungen, übler Nachrede und Verleumdung angeklagten Journalisten plädierte dagegen am Mittwoch vor dem Dresdner Amtsgericht auf Freispruch.
Dresden . Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess gegen zwei mit der Berichterstattung zur sogenannten Sachsensumpf-Affäre befasste Journalisten Geldstrafen in Höhe von jeweils 6000 Euro gefordert. Die Verteidigung der wegen falscher, ehrverletzender Tatsachenbehauptungen, übler Nachrede und Verleumdung angeklagten Journalisten plädierte dagegen am Mittwoch vor dem Dresdner Amtsgericht auf Freispruch. Sie sehen in dem Prozess insbesondere einen Angriff auf die Pressefreiheit. Auch Journalistenverbände hatten in diesem Zusammenhang bereits vor einer Verletzung dieses Grundrechtes gewarnt.
Die Nebenklage, die die betroffenen Juristen vertritt, verlangte indes eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe sowie eine Wiedergutmachung in publizistischer Form und mit einem Schmerzensgeld. Anwältin Sieglinde Buchner-Hohner sprach «von reiner Geschäftemacherei» der Journalisten, die «mit vollem Vorsatz diese Straftat begangen» hätten.
In dem Prozess ging es um Artikel, die vor zwei Jahren im Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» unter dem Titel «Dreckige Wäsche» und bei «Zeit.de» unter dem Titel «Voreiliger Freispruch» erschienen waren. Darin ging es um zwei hochrangige Juristen, die angeblich in dem Leipziger Bordell «Jasmin» verkehrt haben und von ehemaligen Prostituierten belastet worden sein sollen. Der «Spiegel» hatte später eine Richtigstellung gedruckt.
Ein dritter mit dem «Spiegel»-Artikel befasster Journalist hatte zudem eine Geldstrafe gezahlt und die Verantwortung für die Formulierungen in dem Text übernommen. Die nun angeklagten Journalisten, die zwar namentlich erwähnt werden, sollen nur Recherchematerial geliefert haben. Aus Sicht von Staatsanwalt Christian Kohle haben jedoch alle drei Autoren den Artikel als «Gemeinschaftsproduktion» zu verantworten.
Kohle verlangte in seinem Schlussvortrag eine Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 40 Euro für jeden Angeklagten. Zudem regte er an, das Urteil und die Begründung dazu in den betroffenen Medien abdrucken zu lassen. Die Leser seien schließlich mit einer unvollständigen Berichterstattung «bewusst in die Irre geführt» worden, betonte er. Der Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft die Pressefreiheit mit Füßen trete, täusche. Kohle verwies aber darauf, dass auch dieses Recht «nicht schrankenlos gewährleistet» werde.
Beide Verteidiger kritisierten in ihren Schlussvorträgen die von Beginn an herrschende Stimmung vor dem Amtsgericht und sprachen von Voreingenommenheit. Die Ablehnung des Befangenheitsantrags sei falsch gewesen, betonten sie und verwiesen unter anderem auf den Präsidenten des Amtsgerichts, der in der Affäre auch belastet worden war und inzwischen Schmerzensgeld vom Freistaat fordert.
Der «Spiegel»-Artikel sei problematisch gewesen, daher auch die Richtigstellung, sagte Verteidiger Ulf Israel. Allerdings seien die Falschen angeklagt und daher freizusprechen. Verteidiger Steffen Sault sprach von einem «massiven Angriff auf die Pressefreiheit». Ein Journalist müsse öffentlich Fragen stellen. Eine Mittäterschaft in Bezug auf den «Spiegel»-Artikel setze zudem einen Tatplan voraus, den es so nicht gegeben habe. Eine andere Entscheidung als ein Freispruch würde Einfluss auf die künftige Recherche im brisant-politischen Bereich haben, sagte Sault.
Das Urteil soll am 13. August (9.00 Uhr) verkündet werden. Am 5. August wollen die Angeklagten ihre Schlussworte halten. Die Sachsensumpf-Affäre war im Mai 2007 durch Bekanntwerden einer Datensammlung des Verfassungsschutzes zu angeblichen kriminellen Netzwerken mit Beteiligung hochrangiger Juristen ausgelöst worden. Die Vorwürfe reichten von Amtsmissbrauch bis Kinderprostitution und Bandenkriminalität. Die Dresdner Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf, die sie dann wieder einstellte.
Redaktion DD-INside.com
Dresden . Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess gegen zwei mit der Berichterstattung zur sogenannten Sachsensumpf-Affäre befasste Journalisten Geldstrafen in Höhe von jeweils 6000 Euro gefordert. Die Verteidigung der wegen falscher, ehrverletzender Tatsachenbehauptungen, übler Nachrede und Verleumdung angeklagten Journalisten plädierte dagegen am Mittwoch vor dem Dresdner Amtsgericht auf Freispruch. Sie sehen in dem Prozess insbesondere einen Angriff auf die Pressefreiheit. Auch Journalistenverbände hatten in diesem Zusammenhang bereits vor einer Verletzung dieses Grundrechtes gewarnt.
Die Nebenklage, die die betroffenen Juristen vertritt, verlangte indes eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe sowie eine Wiedergutmachung in publizistischer Form und mit einem Schmerzensgeld. Anwältin Sieglinde Buchner-Hohner sprach «von reiner Geschäftemacherei» der Journalisten, die «mit vollem Vorsatz diese Straftat begangen» hätten.
In dem Prozess ging es um Artikel, die vor zwei Jahren im Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» unter dem Titel «Dreckige Wäsche» und bei «Zeit.de» unter dem Titel «Voreiliger Freispruch» erschienen waren. Darin ging es um zwei hochrangige Juristen, die angeblich in dem Leipziger Bordell «Jasmin» verkehrt haben und von ehemaligen Prostituierten belastet worden sein sollen. Der «Spiegel» hatte später eine Richtigstellung gedruckt.
Ein dritter mit dem «Spiegel»-Artikel befasster Journalist hatte zudem eine Geldstrafe gezahlt und die Verantwortung für die Formulierungen in dem Text übernommen. Die nun angeklagten Journalisten, die zwar namentlich erwähnt werden, sollen nur Recherchematerial geliefert haben. Aus Sicht von Staatsanwalt Christian Kohle haben jedoch alle drei Autoren den Artikel als «Gemeinschaftsproduktion» zu verantworten.
Kohle verlangte in seinem Schlussvortrag eine Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 40 Euro für jeden Angeklagten. Zudem regte er an, das Urteil und die Begründung dazu in den betroffenen Medien abdrucken zu lassen. Die Leser seien schließlich mit einer unvollständigen Berichterstattung «bewusst in die Irre geführt» worden, betonte er. Der Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft die Pressefreiheit mit Füßen trete, täusche. Kohle verwies aber darauf, dass auch dieses Recht «nicht schrankenlos gewährleistet» werde.
Beide Verteidiger kritisierten in ihren Schlussvorträgen die von Beginn an herrschende Stimmung vor dem Amtsgericht und sprachen von Voreingenommenheit. Die Ablehnung des Befangenheitsantrags sei falsch gewesen, betonten sie und verwiesen unter anderem auf den Präsidenten des Amtsgerichts, der in der Affäre auch belastet worden war und inzwischen Schmerzensgeld vom Freistaat fordert.
Der «Spiegel»-Artikel sei problematisch gewesen, daher auch die Richtigstellung, sagte Verteidiger Ulf Israel. Allerdings seien die Falschen angeklagt und daher freizusprechen. Verteidiger Steffen Sault sprach von einem «massiven Angriff auf die Pressefreiheit». Ein Journalist müsse öffentlich Fragen stellen. Eine Mittäterschaft in Bezug auf den «Spiegel»-Artikel setze zudem einen Tatplan voraus, den es so nicht gegeben habe. Eine andere Entscheidung als ein Freispruch würde Einfluss auf die künftige Recherche im brisant-politischen Bereich haben, sagte Sault.
Das Urteil soll am 13. August (9.00 Uhr) verkündet werden. Am 5. August wollen die Angeklagten ihre Schlussworte halten. Die Sachsensumpf-Affäre war im Mai 2007 durch Bekanntwerden einer Datensammlung des Verfassungsschutzes zu angeblichen kriminellen Netzwerken mit Beteiligung hochrangiger Juristen ausgelöst worden. Die Vorwürfe reichten von Amtsmissbrauch bis Kinderprostitution und Bandenkriminalität. Die Dresdner Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf, die sie dann wieder einstellte.
ddp - Bild © ddp
geschrieben am: 28.07.2010Redaktion DD-INside.com
DAS KÖNNTE DICH AUCH INTERESSIEREN
Die Frage nach der jetzt wichtigsten Aufgabe beantwortete Interims-Cheftrainer Sven Köhler mit einem kurzen Satz: "Wir müssen die Niederlage aus den Köpfen der Spieler bekommen." Am Training kann man kurzfristig nichts ändern und auch andere Spieler ... mehr
Georg Ringsgwandl gehört zu den Musikern, die ihr Publikum live ansprechen. Seine Auftritte sind immer mit Kabarettnummern gespickt, er macht eine Gaudi auf der Bühne, wirft sich in abgedrehte Kostüme und propagiert bayrische Mundart im deutschsprach ... mehr
Hamburg (ots) - Wer dieses Jahr bei dem Internet-Wettanbieter myBet.com auf Schneefall an Heiligabend setzt, kann viel Geld verdienen..
13. Dezember 2006 - Die traditionelle Wetter-Wette des Internet-Wettanbieters myBet.com, weiße Weihnachten oder n ... mehr
Übersetzer Tim Mohr sagt in der "Bild"-Zeitung, dass ihm einige Begriffe aus dem Buch "Feuchtgebiete" der Autorin Charlotte Roche Probleme bereiten. Mohr soll das Buch, das in Deutschland schon eine Millionen Leser hat, ins E ... mehr
Mit der Bauausführung des nächsten Planungsabschnitts am Neumarkt wird voraussichtlich am 16. Februar begonnen. Auftraggeber ist das Straßen- und Tiefbauamt der Stadt Dresden.
Die Schloßstraße wird im Abschnitt zwischen G ... mehr
Unter dem Titel „EINHORN 2010“ lädt vom 12. bis 29. Januar 2010 eine Ausstellung der Jugend&KunstSchule Dresden in den Lichthof ein. Eröffnet wird sie am 11. Januar, 17 Uhr vom Bürgermeister für Kultur Dr. Ralf Lun ... mehr
Anna Loos (39), Schauspielerin und Sängerin, ist an Grippe erkrankt. Die Deutschlandtour ihrer Band Silly muss daher unterbrochen werden, wie die Konzertagentur FKP Scorpio in Hamburg mitteilte.
Berlin . Anna Loos (39), Schauspielerin und Sä ... mehr
Nach mehr als 40 Dienstjahren sind die Tatra-Straßenbahnen in Dresden komplett ausgemustert. Mit der Anlieferung der 166. Niederflurtrambahn am Samstag seien die Züge aus tschechoslowakischer Produktion endgültig aus dem Stadtbild der ... mehr
Der Schauspieler Rolf Hoppe ist am Wochenende zum Ehrenkünstler im König Albert Theater Bad Elster gekürt worden. Die Urkunde sei ihm von Theaterintendant Florian Merz nach der Aufführung des Kammerspiels «Vater Wiecks Liebe ... mehr
Die Diakonie Mitteldeutschland hat die von der Bundesregierung angekündigten Kürzungen im Sozialbereich scharf kritisiert. Der Haushalt dürfe «nicht auf dem Rücken von sozial Benachteiligten, Arbeitssuchenden oder Alleinerzi ... mehr
NACHRICHTEN ARCHIV
ANZEIGE
NEUE NACHRICHTEN
Anzeige

