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Allgemeinverfügung für das Dynamo-Spiel gegen Eintracht Braunschweig

Aufgrund der Einstufung des Heimspiels der SG Dynamo Dresden im Rudolf-Harbig-Stadion gegen Eintracht Braunschweig am Freitag, 12. Dezember 2025, als Hochrisikospiel und der entsprechenden Gefahr eines hohen Gewaltpotenzials, ordnet die Landeshauptstadt Dresden zur Gefahrenabwehr ein Verbot zum Mitführen bestimmter Gestände an.

Am 12. Dezember 2025 zwischen 15.30 Uhr und 22 Uhr dürfen folgende Gegenstände, mit denen Personen verletzt, Sachen beschädigt, die Feststellung der Identität verhindert oder Vollstreckungsmaßnahmen abgewehrt werden können, nicht mitgeführt werden:

  • pyrotechnische Erzeugnisse jeglicher Art
  • Messer (sofern nicht bereits nach § 42a Waffengesetz verboten)
  • Arbeits- und Protektorenhandschuhe sowie durchstichhemmende Handschuhe
  • Schutzwesten
  • Protektoren
  • Boxermundschutz/Gebissschutz
  • Helme
  • Sturmhauben
  • Masken (ausgenommen medizinische Masken)
  • Einwegoveralls
  • Schlauchschals
  • Kapuzenjacke - Kapuze mit integrierter Brille

Die Anordnung gilt im Bereich Lennéplatz, Parkstraße in westlicher Richtung bis Einmündung Zinzendorfstraße, Zinzendorfstraße in nordöstlicher Richtung über die Lingneralle bis zur Grunaer Straße, Grunaer Straße in landwärtiger Richtung bis Straßburger Platz sowie Lennéstraße ab Straßburger Platz bis Lennéplatz.

Die Allgemeinverfügung wurde im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden in der Ausgabe vom 9. Dezember 2025 unter www.dresden.de/amtsblatt veröffentlicht.

geschrieben am: 09.12.2025
Redaktion DD-INside.com


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