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Vereinbarung mit Arbeitnehmervertretungen zur Fusion der städtischen Krankenhäuser geschlossen

Mitarbeit und Vertrauen der Beschäftigten ist Grundlage für Erfolg des Krankenhauses

Am 23. Juni 2016 einigten sich Stadtverwaltung, Krankenhäuser, Personalvertretungen und Gewerkschaften nach mehreren Verhandlungsrunden auf eine gemeinsame Vereinbarung zur Begleitung des Fusionsprozesses der städtischen Krankenhäuser. ?Mit dieser Prozessvereinbarung werden Privatisierungsschutz/-standortsicherung, sowie gesicherte Arbeitsplätze bis zum 31.12.2022 verbindlich festgelegt?, erklärte Frank Fischer, Bezirksgeschäftsführer von ver.di Dresden / Ostsachsen, der die Verhandlungen für die Arbeitnehmervertretungen führte. Vereinbart wurde außerdem, dass der Tarifvertrag Öffentlicher Dienst für die Beschäftigten weiter gilt. Darüber hinaus sind individuelle und kollektive Rechte der Beschäftigten und ihrer Vertretungen festgeschrieben. Besonders hervorzuheben sind die vereinbarten Maßnahmen zur Ausgestaltung des neuen Unternehmens, etwa Medizin-Pflege-Konzept, Personalentwicklungskonzept und Pflegekonzept. Damit wird auch zukünftig eine sehr gute Patientenversorgung gesichert.

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden hatte auf seiner Sitzung vom 23. Juni 2016 beschlossen, die beiden Eigenbetriebe ?Städtisches Krankenhaus Dresden-Neustadt? und ?Krankenhaus Dresden-Friedrichstadt, Städtisches Klinikum? mit Wirkung zum 1. Januar 2017 zu einem neuen Eigenbetrieb ?Städtisches Klinikum Dresden? zusammenzuführen. Damit sollen die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung dauerhaft gesichert und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Krankenhäuser weiter verbessert werden.

Der Stadtrat hatte außerdem entschieden, dass zur Begleitung und Umsetzung des Fusionsprozesses eine Vereinbarung mit den Krankenhäusern, den Personalräten beider Krankenhäuser, dem Gesamtpersonalrat sowie den Gewerkschaften ver.di und Marburger Bund geschlossen werden soll. ?Erfolg und Entwicklung des Krankenhauses hängen entscheidend von der Mitarbeit und dem Vertrauen der Beschäftigten ab. Dafür ist die Prozessvereinbarung eine wichtige Grundlage?, sagte Bürgermeister Dr. Peter Lames.

Der Stadtrat wird voraussichtlich auf seiner Sitzung am 3. November 2016 über die Prozessvereinbarung beschließen.

geschrieben am: 21.09.2016
Redaktion DD-INside.com


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