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Journalisten im Prozess um Sachsensumpf-Berichte verurteilt

Im Zusammenhang mit der Berichterstattung zur «Sachsensumpf»-Affäre hat das Dresdner Amtsgericht zwei Journalisten zu einer Geldstrafe verurteilt. Wegen übler Nachrede gegen zwei Polizisten sollen sie jeweils 2500 Euro bezahlen. Die Verurteilung bezieht sich auf einen Artikel bei «Zeit-Online».

Dresden . Im Zusammenhang mit der Berichterstattung zur «Sachsensumpf»-Affäre hat das Dresdner Amtsgericht zwei Journalisten zu einer Geldstrafe verurteilt. Wegen übler Nachrede gegen zwei Polizisten sollen sie jeweils 2500 Euro bezahlen. Die Verurteilung bezieht sich auf einen Artikel bei «Zeit-Online».

Die Staatsanwaltschaft hatte Geldstrafen von jeweils 6000 Euro gefordert, die Nebenklage eine Freiheitsstrafe. Die Verteidigung wollte Freisprüche erreichen. Die Leipziger Journalisten hatten vor zwei Jahren zur «Sachsensumpf»-Affäre recherchiert und Artikel dazu veröffentlicht. Die Angeklagten hatten bereits angekündigt, im Fall einer Verurteilung notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen.

In den im Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» und bei «Zeit.de» erschienenen Artikeln ging es um zwei hochrangige Juristen, die angeblich in dem Leipziger Bordell «Jasmin» verkehrt haben und von ehemaligen Prostituierten belastet worden sein sollen. Für den «Spiegel»-Artikel hatte ein dritter Journalist die Verantwortung für die fraglichen Formulierungen übernommen und eine Geldstrafe gezahlt.



ddp - Bild © ddp

geschrieben am: 13.08.2010
Redaktion DD-INside.com


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