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Gericht verhandelt über Bergungskosten vermisster Biologiestudentin im Kongo

Ester Carlitz hatte geschafft, wovon viele Biologie-Studenten träumen: Affen in ihrer Heimat im kongolesischen Dschungel beobachten. Im Mai 2008 fliegt sie als Praktikantin in den Kongo, um dort für das Leipziger Max-Planck-Institut für evolutionäre Anthropologie Bonobo-Affen zu beobachten.

Leipzig/Konstanz (-bwb). Ester Carlitz hatte geschafft, wovon viele Biologie-Studenten träumen: Affen in ihrer Heimat im kongolesischen Dschungel beobachten. Im Mai 2008 fliegt sie als Praktikantin in den Kongo, um dort für das Leipziger Max-Planck-Institut für evolutionäre Anthropologie Bonobo-Affen zu beobachten. Doch ihre Forschungsreise endet als tagelange Odyssee, am dritten Tag im Camp verirrt sie sich im Urwald, nur durch Zufall wird sie elf Tage später gerettet. Nun trifft Esther Carlitz ihren ehemaligen Arbeitgeber vor Gericht wieder, der die Rettungskosten von rund 66 000 Euro erstattet haben möchte. Das Landgericht Konstanz verhandelt ab Freitag den Fall.

Bei der Max-Planck-Gesellschaft in München verliert man dieser Tage nur wenige freundliche Worte über die ehemalige Studentin. «Ihr Verhalten war nicht angemessen», sagt Sprecherin Christina Beck diplomatisch. Mit 23 Jahren sei sie doch eine erwachsene Frau gewesen, die wissen müsse, dass man nicht einfach so, ohne jede Ortskenntnis, durch den Urwald marschiere. Schon gar nicht, wenn man sich schon am Tag der Ankunft fast verlaufe, weil man ohne Rücksprache einer Affengruppe hinterherrenne, die einem zufällig über den Weg laufe, empört sich Beck.

Nach Darstellung der Max-Planck-Gesellschaft hatte sich die Studentin am 23. Mai, wenige Tage nach ihrer Ankunft, mit einem Mitarbeiter zu ihrer ersten Beobachtungstour durch den Dschungel aufgemacht. Schon nach kurzer Zeit waren sie auf eine Gruppe Bonobos gestoßen und ihnen abseits der Wege in den Wald gefolgt. Mittags dann bekam die Studentin Carlitz Hunger, aber statt vom Proviant ihres Begleiters zu nehmen erklärte sie, die fünf Kilometer zurück zum Camp marschieren zu wollen. Allein schon dieses Verhalten sei kaum nachvollziehbar, erklärt Beck. Auf dem Rückweg verirrt sich die Studentin dann, sie irrt tagelang durch den Dschungel, ohne jede Ausrüstung und ohne Essen. Durch Zufall stößt sie schließlich auf vier einheimische Wilderer, die sie zurück zum Camp bringen.

«Wir hatten zwischenzeitlich bis zu 50 Leute im Einsatz, die nach Esther Carlitz suchten», berichtet Beck. Darunter auch eine Hundestaffel, die extra aus Deutschland angefordert worden war. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 66 121,55 Euro. «Wir müssen dieses Geld zurückfordern», erklärt Beck. Es sei öffentliches Geld, da gebe es keinen Spielraum.

Biologin Carlitz ihrerseits beharrt auf dem Standpunkt, sie sei von den Max-Planck-Mitarbeitern nicht ordnungsgemäß in das Verhalten im Dschungel eingewiesen worden. Sie sei weder mit brauchbaren Karten noch mit Funkgerät oder GPS-Empfänger ausgestattet worden. Die Gesellschaft habe ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt, macht Anwältin Nuria Schaub geltend - und verlangt im Namen ihrer Mandantin Schmerzensgeld für die tagelange Irr-Wanderung in Höhe von 100 000 Euro. Auch dies stößt bei den Wissenschaftlern auf Verwunderung. Wenn es so schlimm gewesen sei, wieso habe sie dann ein halbes Jahr lang versucht, sich wieder als Praktikantin einzuklagen, fragt Beck.

Die Zeichen stehen für die Studentin schlecht. In einem ähnlichen Fall entführter Urlauber in Kolumbien Fall hatte das Bundesverwaltungsgericht im Mai vergangenen Jahres grundsätzlich erklärt, dass die Betroffenen an ihren Rettungskosten - zumindest zum Teil - beteiligt werden müssen.



ddp - Bild © ddp

geschrieben am: 29.07.2010
Redaktion DD-INside.com


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