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Hauptstraße: Radfahrende müssen Rücksicht nehmen

Auf der Hauptstraße, wie in allen Fußgängerzonen und auf Gehwegen mit dem Zusatzschild ?Radverkehr frei? ist das Radfahren in Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Radfahrende müssen immer Rücksicht auf Fußgängerinnen und Fußgänger nehmen und dürfen niemanden gefährden. Dieser Grundsatz gilt auch auf gemeinsamen Geh- und Radwegen. Um auf diese Regel aufmerksam zu machen, hat die Landeshauptstadt Postkarten gestaltet, die bei der Aktion an Radfahrende verteilt wurden. 

geschrieben am: 25.09.2024
Redaktion DD-INside.com


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