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Bauarbeiten und Straßensperrungen für 2025 anmelden

Bauarbeiten, Straßensperrungen sowie andere Einschränkungen, die die Nutzer des öffentlichen Verkehrsraumes behindern, sind Sondernutzungen. Um die Ordnung und Sicherheit, einen flüssigen Verkehrsablauf und vertretbare Verkehrsumleitungen zu gewährleisten, müssen diese rechtzeitig koordiniert werden.

Firmen, Institutionen, Bauleitungen und Bürger, die im Jahr 2025 derartige Verkehrsraumeinschränkungen veranlassen oder öffentlichen Verkehrsraum in Anspruch nehmen wollen, sind verpflichtet, dies beim Straßen- und Tiefbauamt, Sachgebiet Straßensperrkoordinierung, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, E-Mail: Sperrkoordinierung@dresden.de anzumelden. 

Bis Dienstag, 15. Oktober 2024, müssen die Anmeldungen vorliegen. Vorhaben, die später oder nicht angemeldet werden, können nur genehmigt werden, wenn es die bereits koordinierten Maßnahmen zulassen.

Folgende Angaben sind notwendig: 

  1. lfd. Nr.
  2. Straßenname
  3. Ort der Sperrung (Straßenabschnitt von / bis)
  4. Grund der Sperrung
  5. Umfang der Verkehrsraumeinschränkung (Vollsperrung, halbseitige Sperrung, Einengung der Fahrbahn, Fußweg, Radweg)
  6. Vorschlag für die Verkehrsführung während der Bauzeit (z. B. Umleitung, mobile Lichtzeichenanlagen)
  7. Dauer der Sperrung (Beginn und Ende)
  8. Ausführende Firma bzw. Hinweise auf die Ausschreibung
  9. Bemerkungen

Die Unterlagen sind vorzugsweise digital einzureichen, jedes Vorhaben gesondert mit einem Lageplan.

geschrieben am: 03.09.2024
Redaktion DD-INside.com


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