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Dienst-Einschränkungen zu den Brückentagen am 2. und 30. Oktober

Am Montag, 2. Oktober, vor dem Tag der Einheit (3. Oktober) und am Montag, 30. Oktober, vor dem Reformationstag (31. Oktober), haben viele städtische Dienststellen und Einrichtungen Betriebsruhe. Es ist nur ein eingeschränkter Dienstbetrieb möglich. Damit steht nicht das gesamte Leistungsangebot zur Verfügung.

Ausgenommen von der Betriebsruhe sind unter anderem folgende Organisationseinheiten der Stadt: 

  • das Tierheim Dresden des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes,
  • die Feuer- und Rettungswachen des Brand- und Katastrophenschutzamtes sowie die Integrierte Regionalleitstelle,
  • alle Sachgebiete des Regiebetriebes Zentrale Technische Dienstleistungen, die den Aufbau des mobilen Hochwasserschutzes nach
  • entsprechenden Einsatzplänen absichern,
  • die Abteilung Standesamt des Bürgeramtes,
  • die Sachgebiete Kinder- und Jugendnotdienst 1 und 2 des Jugendamtes,
  • das Sachgebiet Infektionsschutz der Abteilung Hygienischer Dienst des Gesundheitsamtes,
  • die Abteilung Kommunale Märkte des Amtes für Wirtschaftsförderung
  • die Verkehrsleitstelle als Tunnelüberwachungs- und Verkehrsmanagementzentrale des Straßen- und Tiefbauamtes,
  • alle Organisationseinheiten, die Rufbereitschaftsdienste absichern,
  • die städtischen Kindertageseinrichtungen des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen,
  • die Einrichtungen im Kultur- und Jugendbereich (z. B. Museen, Theater)
  • die Sportanlagen des Eigenbetriebes Sportstätten Dresden,
  • die Fachbereiche des Eigenbetriebes Friedhofs- und Bestattungswesen,
  • das Städtische Klinikum Dresden,
  • der Gemeindliche Vollzugsdienst des Ordnungsamtes.
geschrieben am: 25.09.2023
Redaktion DD-INside.com


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