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Dresdner Winterdienst ist gut gerüstet für die Saison 2022/23

Für den bevorstehenden Winter 2022/23 stehen 42 Einsatzfahrzeuge im städtischen Dienst bereit, um Dresdens Straßen zu beräumen und zu streuen. Vom 1.400 Kilometer langen Straßennetz betreut der Winterdienst circa 720 Kilometer in festen Tourenplänen und weitere 392.000 Quadratmeter an Gehwegen, Treppen, Radwegen und Überwegen. Das Winterdienstnetz umfasst Routen verschiedener Dringlichkeitskategorien. Zum Hauptnetz mit höchster Dringlichkeit zählen Bundes-, Staats- und Kreisstraßen, das ÖPNV-Netz sowie die Elbbrücken.  

Auftragnehmer für den Winterdienst sind der kommunale Regiebetrieb Zentrale Technische Dienstleistungen und sechs mittelständische Unternehmen aus Dresden, die eigenverantwortlich bestimmte Territorien betreuen. Alle Fahrzeuge werden in zwei Schichten besetzt und sind mit Feuchtsalzstreueinrichtung und Räumtechnik ausgestattet. Auf circa 67 Kilometern des Routennetzes dürfen aus Umweltschutzgründen keine Auftaumittel eingesetzt werden. 

Insgesamt stehen für diese Wintersaison rund 4,6 Millionen Euro zur Verfügung, plus 250.000 Euro für den Winterdienst im Radverkehrsnetz. Für den städtischen Straßenwinterdienst sind Haushaltsmittel in Höhe von 1,69 Millionen Euro geplant, für die Fremdleistungen 2,4 Millionen Euro. Für den Materialeinkauf stehen 500.000 Euro zur Verfügung. Die Kosten für den Winterdienst 2021/22 beliefen sich auf 1,13 Millionen für städtische Leistungen und 2,06 Millionen Euro für externe Auftragnehmer. 

Winterdienst im Radverkehrsnetz auch in diesem Jahr erweitert 
Mit Blick auf den zunehmenden Radverkehr in der Stadt ist eine stufenweise Erweiterung des Winterdienstes im Radverkehrsnetz geplant. Im Winter 2021/22 wurden 150.000 Quadratmeter auf Radwegen winterdienstlich betreut. In diesem Winter werden es schon 175.000 Quadratmeter sein. Ziel ist die gleichrangige Räumung von Fahrbahnen und Radwegen und eine lückenlose Erschließung zentraler Radverkehrsrouten. Unter anderen wurde eine Nord-Süd-Verbindung sowie eine Ost-West-Verbindung in der Stadt geschaffen. Auch die Radroute Ost wurde integriert. Diese wird vom innerstädtischen Bereich bis hin zum Schulcampus Tolkewitz vorrangig winterdienstlich betreut. Ebenfalls geschaffen wurde eine betreute Verbindung vom Schulcampus bis hin zum Elbradweg. Der Elberadweg wird auf der Altstädter Seite von der Steinstraße bis Kreuzung Berthold-Haupt-Straße/Zschierener Elbweg und auf der Neustädter Seite von der Waldschlößchenbrücke bis zur Molenbrücke durch den Winterdienst betreut. Das Netz lässt sich im Themenstadtplan einsehen: https://stadtplan.dresden.de/?permalink=YgP66l

Anliegerpflichten bei Schnee und Eis 
Häufigkeit und Uhrzeiten
Anlieger haben die angrenzenden Gehwege vor, hinter bzw. um ihr Grundstück sowie angrenzende Treppen werktags bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr vom Schnee zu beräumen und bei Glätte abzustumpfen/zu streuen. Sooft es die Sicherheit erfordert, sind diese Arbeiten tagsüber bis 20 Uhr zu wiederholen.

Eiszapfen an Dächern und Dachrinnen, die Passanten gefährden könnten, sind unverzüglich zu beseitigen. Gegebenenfalls ist die Gefahrenstelle abzusperren. 

Was muss wie geräumt und gestreut werden?
Schnee sollte am Außenrand des Gehweges oder der Fahrbahn so angehäuft werden, dass der Verkehr nicht behindert wird. Die erforderliche Bereite, welche auf Gehwegen von Schnee beräumt werden muss, beträgt mindestens 1,5 Meter entlang der Grundstücksgrenze auf beiden Fahrbahnseiten. Gleiches gilt für Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche.   

Straßeneinläufe sind freizuhalten, damit Schmelzwasser abließen kann. Schnee darf nicht an Schaltkästen abgelagert werden. Auch Hydranten und deren Deckel dürfen nicht verschüttet werden. In die Bereiche von Fußgängerüberwegen, Haltestellen und Radwegen darf der Schnee ebenfalls nicht geschoben werden.
Im Bereich von Straßenquerungen, zum Beispiel Kreuzungen, Einmündungen, Ampeln, Fußgängerüberwegen muss bis an diese Querung heran geräumt bzw. gestreut werden. Es darf kein geschlossener Schneewall angehäuft werden. Durchgänge sind freizuhalten. Treppen müssen in voller Breite geräumt und gestreut werden.

Anlieger von Eckgrundstücken müssen den Gehweg bis an die einmündende oder kreuzende Straße ran räumen und streuen. Böschungen, Gräben, Grünflächen oder Stützmauern vor bzw. hinter ihrem Grundstück entbinden sie nicht von der Winterdienstpflicht. Können Anliegerpflichten, z. B. aus gesundheitlichen Gründen, nicht wahrgenommen werden, muss eine andere Person oder Firma vom Anlieger damit beauftragt werden.

Streumaterial
Zum Streuen erlaubt sind Sand, Splitt und Granulat. Zum Schutz der Umwelt ist der Einsatz von Streusalz für Anlieger grundsätzlich verboten. Nur in Ausnahmefällen darf Steinsalz oder salzhaltiges Granulat an Hydranten, Absperrschiebern und Treppen verwendet werden. Auch schmutzende Stoffe, wie Asche und Kohlengrus, dürfen nicht zum Abstumpfen eingesetzt werden. Streugutbehälter dienen der Selbsthilfe für Kraftfahrer bei Eisglätte und sind für das Streuen von öffentlichen Treppenanlagen bestimmt. Eine Verwendung für andere Zwecke ist nicht gestattet. 

Alle wichtigen Informationen sowie die zugrundliegende Winterdienst-Anliegersatzung gibt es unter www.dresden.de/winterdienst

geschrieben am: 22.11.2022
Redaktion DD-INside.com


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