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Umfrage zur Fachförderrichtlinie Mobilität für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Mobilitätsbehinderungen haben seit Januar 2022 die Möglichkeit, beim Sozialamt eine monatliche Zuwendung zu beantragen, um Ziele in Freizeit und Alltag zu erreichen. Die neue Fachförderrichtlinie Mobilität für Menschen mit Behinderung hat ab Januar 2022 die Richtlinie Schwerbehindertenfahrdienst abgelöst. Das bisherige Wertmarkensystem wurde durch die jährliche Bewilligung eines monatlichen Geldbetrages ersetzt.

Angesprochen sind Dresdner, in deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind) oder TBL (taubblind) eingetragen ist. Menschen mit Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen G (gehbehindert), die darüber hinaus noch eine weitere Behinderung wegen funktionaler Störungen der unteren Gliedmaßen oder des Herzens haben, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zum anspruchsberechtigten Personenkreis zählen; auch hochgradig sehbehinderte Menschen können dazu gehören. Die Fachförderrichtlinie ist auf der Website der Landeshauptstadt Dresden veröffentlicht.

Anfragen zu diesem neuen Angebot können per E-Mail an MobilitaetMmBehind@dresden.de gerichtet werden.
Mit einer Befragung für Menschen mit Mobilitätsbehinderungen will die Landeshauptstadt Dresden ermitteln, wie die neue Fachförderrichtlinie Mobilität für Menschen mit Behinderung von den Nutzerinnen und Nutzern bewertet wird. Die Befragung ist bis Montag, 17. Oktober online möglich. Die Stadt bittet die Betroffenen herzlich, sich an der freiwilligen Umfrage zu beteiligen. Die Beantwortung der Fragen kostet maximal zehn Minuten Zeit. Angehörige oder Betreuungspersonen können beim Ausfüllen gerne helfen.

Link zur Umfrage: https://umfrage.dresden.de/questor/l/Mobilitaetsfoerderrichtlinie

Die Umfrage erfolgt in Zusammenarbeit zwischen dem Sozialamt, der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und Senioren sowie der Kommunalen Statistikstelle der Landeshauptstadt Dresden. Der städtische Datenschutzbeauftragte und der Personalrat wurden beteiligt.

Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und erfolgt anonym. Einzelne Fragen können übersprungen werden. Es entstehen keine Nachteile für den, der nicht an der Befragung teilnehmen möchte. Eine Zuordnung von Erhebungsdaten zu einzelnen Personen ist nicht möglich.

geschrieben am: 26.09.2022
Redaktion DD-INside.com


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