Anträge auf ambulanten Handel im Jahr 2017
Ab Montag, 1. August, nimmt die Landeshauptstadt Dresden Sondernutzungsanträge für den ambulanten Handel im nächsten Jahr an. Die Sondernutzungsanträge können per Post geschickt werden oder im Straßen- und Tiefbauamt, St. Petersburger Straße 9, Zimmer K 226, abgegeben werden. Dort und auch im Internet unter www.dresden.de/wegweiser (Stichwort ?Ambulanter Handel?) gibt es die Antragsformulare. Mit dem Antragsformular werden im Straßen- und Tiefbauamt für den Stadtkern Lagepläne ausgegeben, in denen die zulässigen Standorte für die einzelnen Sortimente gekennzeichnet sind. Außerdem ist ein Informationsblatt erhältlich, in welchem sowohl das Antrags- als auch das Verwaltungsverfahren erläutert werden.
Alle bis zum Freitag, 5. August, eingehenden Anträge auf Sondernutzung durch ambulanten Handel gelten als gleichberechtigt. Bei Mehrfachbewerbungen für einen bestimmten Standplatz entscheidet das Los. Auskünfte erhalten Interessierte auch unter Telefon (03 51) 4 88 17 84 oder (03 51) 4 88 17 81.
Redaktion DD-INside.com