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Bürgerentscheid zu städtischen Krankenhäusern: Kein Widerspruch gegen Stadtratsbeschluss



In seiner Sitzung vom 3. November hat der Stadtrat beschlossen, dass das Bürgerbegehren zum Erhalt der städtischen Krankenhäuser als Eigenbetriebe zulässig ist. Gegen diesen Beschluss wird der Erste Bürgermeister Dirk Hilbert nach intensiver Prüfung keinen Widerspruch einlegen.Nach der Zulässigkeitsentscheidung des Bürgerbegehrens durch den Stadtrat ist binnen drei Monaten ein Bürgerentscheid zu folgender Frage durchzuführen: ?Sind Sie dafür, dass die Krankenhäuser Dresden-Friedrichstadt und Dresden-Neustadt Eigenbetriebe der Stadt Dresden bleiben?

? Den Termin des Abstimmungstages bestimmt der Stadtrat. Daher wird der Erste Bürgermeister dem Stadtrat in seiner nächsten Sitzung als Abstimmungstag den 29. Januar 2012 vorschlagen. Als Abstimmungsleiterin ist die Amtsleiterin des Bürgeramtes, Frau Ingrid van Kaldenkerken, vorgesehen.

geschrieben am: 09.11.2011
Redaktion DD-INside.com


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