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Umweltamt kontrolliert Gewässer



Ab März beginnen Mitarbeiter des Dresdner Umweltamtes mit den diesjährigen Streckenkontrollen an Gewässern II. Ordnung. Dazu gehören alle kleineren Fließgewässer im Stadtgebiet außer die Elbe, die Vereinigte Weißeritz und der Lockwitzbach. Um bei Hochwasser den ordnungsgemäßen Abfluss sicherzustellen, wird der Zustand der Gewässer und Gewässerrandstreifen regelmäßig überprüft.Folgende Gewässer werden im kommenden Quartal jeweils im Zeitraum zwischen 7.

30 und 13 Uhr begangen:Geberbach/Prohliser Landgraben/Nickerner Abzugsgraben: 2. März 2011Unterlauf Keppbach und Nebengewässer: 16. März 2011Leubener Abzugsgraben/ Wiesenabzugsgraben/Lockwitz Mühlgraben: 6. April 2011Schelsbach/Seifenbach/Lausenbach und Nebengewässer 20. April 2011Brüchigtgraben: 4.

Mai 2011Graupaer Bach mit Nebengewässern: 1. Juni 2011Friedrichsgrundbach mit Nebengewässern: 15. Juni 2011.Gemäß § 77 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) in Verbindung mit § 41 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind die zur Unterhaltung verpflichteten Personen berechtigt, Grundstücke von Anliegern und Hinterliegern an Gewässern zu Zwecken der ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung zu betreten.

Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen fallen die Streckenkontrollen aus. Rückfragen können unter der Telefonnummer (03 51) 4 88 62 11 an die zuständigen Mitarbeiter des Umweltamtes gestellt werden.
geschrieben am: 25.02.2011
Redaktion DD-INside.com


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