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Kinderschänder in Bautzen erneut verurteilt
Das Landgericht Bautzen hat das Strafmaß für einen bereits verurteilten Kinderschänder bestätigt. Nach Angaben eines Justizsprechers vom Donnerstag muss der 25 Jahre alte Mann wie bereits im Januar festgelegt für fünf Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Er hatte zwischen März 2008 und April 2009 in Bischofswerda (Landkreis Bautzen) ein damals knapp zehn Jahre altes Mädchen mehrfach missbraucht.
Dresden . Das Landgericht Bautzen hat das Strafmaß für einen bereits verurteilten Kinderschänder bestätigt. Nach Angaben eines Justizsprechers vom Donnerstag muss der 25 Jahre alte Mann wie bereits im Januar festgelegt für fünf Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Er hatte zwischen März 2008 und April 2009 in Bischofswerda (Landkreis Bautzen) ein damals knapp zehn Jahre altes Mädchen mehrfach missbraucht.
Gegen das erste Urteil war der Täter vor dem Bundesgerichtshof (BGH) teilweise erfolgreich in Revision gegangen. Auch gegen das neue Urteil ist Revision möglich, teilte der Sprecher mit.
Mit Spruch vom 2. Juni wollte der BHG vor allem die Schuldfähigkeit des Mannes und eine mögliche Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt neu verhandelt haben. Der Täter selbst hatte die Strafhöhe moniert. Unstrittig bereits nach dem ersten Bautzner Urteil waren die Taten und seine Schuld.
Die Bautzner Richter erkannten am Donnerstag zwar eine «verminderte Steuerungsfähigkeit» des Mannes an, lehnten jedoch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ab. Zur Klärung dieses Problems war ein Sachverständiger angehört worden.
Redaktion DD-INside.com
Dresden . Das Landgericht Bautzen hat das Strafmaß für einen bereits verurteilten Kinderschänder bestätigt. Nach Angaben eines Justizsprechers vom Donnerstag muss der 25 Jahre alte Mann wie bereits im Januar festgelegt für fünf Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Er hatte zwischen März 2008 und April 2009 in Bischofswerda (Landkreis Bautzen) ein damals knapp zehn Jahre altes Mädchen mehrfach missbraucht.
Gegen das erste Urteil war der Täter vor dem Bundesgerichtshof (BGH) teilweise erfolgreich in Revision gegangen. Auch gegen das neue Urteil ist Revision möglich, teilte der Sprecher mit.
Mit Spruch vom 2. Juni wollte der BHG vor allem die Schuldfähigkeit des Mannes und eine mögliche Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt neu verhandelt haben. Der Täter selbst hatte die Strafhöhe moniert. Unstrittig bereits nach dem ersten Bautzner Urteil waren die Taten und seine Schuld.
Die Bautzner Richter erkannten am Donnerstag zwar eine «verminderte Steuerungsfähigkeit» des Mannes an, lehnten jedoch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ab. Zur Klärung dieses Problems war ein Sachverständiger angehört worden.
ddp - Bild © ddp
geschrieben am: 05.08.2010Redaktion DD-INside.com
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