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Geflügelpest: Überwachungszone im Dresdner Norden eingerichtet

Nach der Bestätigung eines Geflügelpest-Ausbruchs im Landkreis Meißen durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) wurde eine Überwachungszone festgelegt, die bis in das Dresdner Stadtgebiet reicht. Betroffen ist die Gemarkung Marsdorf im äußersten Norden der Landeshauptstadt, die zur Ortschaft Weixdorf gehört. In Dresden selbst wurde die Geflügelpest bislang nicht nachgewiesen.

Maßnahmen in der Überwachungszone:

Zum Schutz der Tiere und zur Eindämmung der Seuche hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landeshauptstadt Dresden heute eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese tritt am Sonnabend, 13. Dezember 2025, in Kraft. Die entsprechende Allgemeinverfügung steht im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden in der Ausgabe vom 12. Dezember 2025 unter www.dresden.de/amtsblatt

Sie enthält folgende, verbindlich einzuhaltende Maßnahmen: Anzeigepflichten und Aufstallungsanordnungen, Verbringungs- und Transportverbote, Überwachungs- und Dokumentationspflichten, Maßnahmen zur Schadnagerbekämpfung, Hygieneregeln und Zutrittssicherungen und weitere seuchenrechtlich notwendige Einschränkungen. Das Veterinäramt hat die rund ein Dutzend betroffenen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter bereits telefonisch informiert. Alle betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter erhalten die Vorgaben zusätzlich schriftlich.

Empfehlungen außerhalb der Überwachungszone:

Die Stadtverwaltung ruft alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter ? einschließlich Kleinsthaltungen ? zu erhöhter Vorsicht und konsequenter Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auf.

Empfohlen werden insbesondere:
Aufstallung des Geflügels: Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie das FLI raten zur Haltung in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen, um Kontakte zu infizierten Wildvögeln zu vermeiden.

Strikte Biosicherheitsmaßnahmen:

Dazu gehören getrennte Stallkleidung, Reinigung und Desinfektion von Schuhwerk und Geräten, Schutz vor Wildvogelkot sowie sichere Lagerung von Futter und Einstreu. Futter und Wasser müssen so angeboten werden, dass kein Kontakt zu Wildvögeln möglich ist.

Sofortige Meldung von Verdachtsfällen:

Unklare Krankheits- oder Todesfälle in Geflügelbeständen sind unverzüglich dem Veterinäramt und einer Tierärztin oder einem Tierarzt zu melden.

Tote Wildvögel nicht berühren:

Auffällige oder tote Wildvögel (u. a. Rabenvögel, Wasser- und Greifvögel) sollen der Feuerwehrleitstelle unter 112 oder dem Veterinäramt gemeldet werden. Die Untersuchung erfolgt durch die Landesuntersuchungsanstalt.

Meldung von Verdachtsfällen:

Unklar erkrankte oder verendete Tiere sollen dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden gemeldet werden. Kontakt: Telefon 0351-4887551, E-Mail: veterinaeramt@dresden.de

Aktuelle Lage in Dresden

In Dresden sind derzeit 702 Geflügelhaltungen mit rund 13.150 Tieren registriert. Bisher liegt kein Geflügelpestnachweis vor. Das Friedrich-Loeffler-Institut bewertet das Risiko eines Eintrags in deutsche Geflügelbestände weiterhin als ?hoch?. Im Freistaat Sachsen wurden Fälle in der Stadt Leipzig sowie den Landkreisen Leipzig und Meißen bestätigt. Das Landestierseuchenbekämpfungszentrum ist aktiviert, die zuständigen Behörden arbeiten eng zusammen. 

Aktuelle Informationen veröffentlicht die Stadtverwaltung unter: www.dresden.de/gefluegelpest

Hintergrund: Geflügelpest (HPAI)

Die Geflügelpest ? hochpathogene aviäre Influenza (HPAI) ? ist eine schwer verlaufende Viruserkrankung bei Geflügel und anderen Vögeln, verursacht durch Influenzaviren der Subtypen H5 und H7. HPAI ist eine Zoonose; eine Übertragung auf Menschen ist selten, aber nach engem Kontakt möglich. Direkter Kontakt mit kranken oder verendeten Vögeln ist daher unbedingt zu vermeiden. 
Der aktuelle Ausbruch (Subtyp H5N1) wurde am 9. Dezember 2025 in einem Geflügelbestand in Ebersbach (Landkreis Meißen) festgestellt und durch das FLI bestätigt.

Pflichten der Tierhalter:

Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sind gesetzlich verpflichtet, die grundlegenden Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Dazu gehören unter anderem: die Anzeigepflicht jeder Geflügelhaltung, auch von Kleinsthaltungen, das Hinzuziehen einer Tierärztin oder eines Tierarztes bei unklaren Krankheits- oder Todesfällen sowie der Erwerb und die Anwendung von Wissen zu Tiergesundheit, Seuchen, Biosicherheit und guter landwirtschaftlicher Praxis.

geschrieben am: 12.12.2025
Redaktion DD-INside.com


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