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Bundestagswahl: Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis

Von Montag, 3. Februar, bis Freitag, 7. Februar 2025, können alle wahlberechtigten Dresdnerinnen und Dresdner im Zentralen Bürgerbüro Altstadt überprüfen, ob die Daten im Wählerverzeichnis zur eigenen Person richtig und vollständig sind. Im Wählerverzeichnis sind alle Personen eingetragen, die in Dresden zur gesetzlich festgelegten Frist zum Aufbau des Wählerverzeichnisses am 12. Januar 2025 bei der Bundestagswahl wahlberechtigt sind. 

Bis spätestens zum Sonntag, 2. Februar 2025, sollten die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl bei allen wahlberechtigten Dresdnerinnen und Dresdnern eingehen. Wer bis dahin noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann das Bürgertelefon unter 0351-4881120 zu den allgemeinen Dienstzeiten kontaktieren (Montag und Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 14 Uhr). 

Weitere Informationen wurden in der öffentlichen Bekanntmachung zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen der elektronischen Ausgabe des Dresdner Amtsblatts unter www.dresden.de/amtsblatt vom 29. Januar 2025 veröffentlicht.

geschrieben am: 30.01.2025
Redaktion DD-INside.com


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