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Papierführerschein-Umtausch für die Geburtsjahrgänge 1971 und später

Die vierte Runde beim Führerschein-Pflichtumtausch geht ins Finale. Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle Personen der Geburtsjahrgänge 1971 oder später, die noch einen Papierführerschein besitzen, diesen in einen EU-Kartenführerschein umtauschen. Die Fahrerlaubnisbehörde im Dresdner Ordnungsamt rät dem Personenkreis, die Beantragung nicht länger hinauszuschieben, um einen rechtzeitigen Erhalt zu gewährleisten. Erfahrungsgemäß gibt es mehr Anträge gegen Fristende und es kommt zu Wartezeiten bis zu drei Monaten. Alle Informationen zu den einzureichenden Unterlagen und zum Ablauf stehen online unter www.dresden.de/fuehrerscheintausch 

Und so geht es: 

Die Antragstellung für den Führerscheinumtausch kann in der Regel per Post erfolgen. Man benötigt ein aktuelles Passbild, außerdem Kopien vom Personalausweis oder Reisepass und vom bisherigen Führerschein (Vorder- und Rückseite). Das Antragsformular wird unter www.dresden.de/fuehrerscheintausch heruntergeladen, ausgefüllt und mit Unterschrift und den ergänzenden Unterlagen an die Fahrerlaubnisbehörde gesendet: Landeshauptstadt Dresden, Ordnungsamt, SG Fahrerlaubnisbehörde, Postfach 120020, 01001 Dresden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht, von Nachfragen ist abzusehen.

Die Behörde versendet nach der Antragsbearbeitung per Post den Gebührenbescheid (Kosten: 25,30 Euro) sowie die Information, ab wann der neue EU-Kartenführerschein in der Fahrerlaubnisbehörde Hauboldstraße 7, 01239 Dresden, abgeholt werden kann. Die persönliche Abholung ist erforderlich, da der alte Führerschein eingezogen bzw. ungültig gemacht werden muss.

Eine persönliche Beantragung in der Behörde ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Termine können online unter www.dresden.de/fuehrerscheintausch gebucht oder telefonisch unter 0351-4888099 vereinbart werden.

Nach dem Führerschein-Erhalt steht ein erneuter Tausch jeweils erst wieder in 15 Jahren an. Auf diese Zeit ist der EU-Kartenführerschein befristet, bevor er erneut beantragt werden muss. Die Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden. 

Mit der Umtauschpflicht wird eine Vorgabe der Europäischen Union umgesetzt. Bis zum Jahr 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine in einheitliche EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden. Für den Umtausch ist maßgeblich, ob ein Führerschein vor 1999 (Staffelung nach Geburtsjahr des Führerscheininhabers) oder ab 1999 (Staffelung nach Ausstellungsjahr des Führerscheins) ausgestellt wurde. 

Der begonnene Umtausch ist nach verschiedenen Fristen gestaffelt, um lange Wartezeiten und eine Behördenüberlastung zu vermeiden. Die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 waren 2022 zuerst dran, es folgten die 1959 bis 1964 Geborenen bis zum Jahresanfang 2023, dann die 1965 bis 1970 Geborenen bis zum Jahresanfang 2024 und nun eben bis zum 19. Januar 2025 die 1971 oder später Geborenen. Für vor 1953 Geborene gilt der 19. Januar 2033. 

In Dresden wurden seit Beginn des Pflichtumtauschs 2021 insgesamt bisher rund 42.300 Führerscheine gegen einen EU-Kartenführerschein ausgewechselt. 

geschrieben am: 02.10.2024
Redaktion DD-INside.com


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