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Bewohner schätzen die attraktive Lage der Ortschaft Schönfeld-Weißig

Aktuell arbeitet die Landeshauptstadt Dresden an einem Ortsentwicklungskonzept für Schönfeld-Weißig. In den letzten beiden Jahren konnten daran auch Bürgerinnen und Bürger in Form einer Befragung sowie bei zwei Workshops mitwirken und ihre Schwerpunkte für die Entwicklung in den nächsten fünf bis 15 Jahren benennen. Insgesamt nahmen über 575 Personen an der vierwöchigen Umfrage und 110 Interessierte an zwei Workshop-Runden im Sommer 2022 sowie 2023 teil. Im Mittelpunkt standen die Themen Wohnen, Versorgung, Kultur- und Freizeitangebote, die Anbindung an den Verkehr oder die touristische Infrastruktur. Ein Ergebnis ist, dass die Teilnehmenden die attraktive Lage der Ortschaft schätzen. Die detaillierten Ergebnisse der verschiedenen Beteiligungsformate sind auf der Internetseite www.dresden.de/ortsentwicklung veröffentlicht. 

Welche Ergebnisse gibt es und was geschieht damit?

Aus der Befragung und den Workshops geht hervor, dass die Bürgerinnen und Bürger die Entwicklung der Ortschaft Schönfeld-Weißig überwiegend positiv betrachten. Viele Teilnehmende schätzen die attraktive Lage im naturnahen Raum und die Nähe zur Dresdener Innenstadt. 
Dringenden Handlungsbedarf sehen die Bürgerinnen und Bürger beim öffentlichen Nahverkehr. Dazu zählen ihrer Meinung nach eine bessere Taktung der Buslinien sowie eine attraktivere Verbindung nach Pillnitz und zur Innenstadt. Als weitere wichtige Punkte sehen sie den Ausbau des Geh- und Radwegenetzes sowie die Verbesserung des Straßenzustands und der Verkehrssicherheit. Weiterhin wünschen sich die Teilnehmenden eine Verbesserung des Wander- und Reitwegenetzes, die Erarbeitung eines Tourismuskonzeptes sowie den Erhalt und Ausbau ausgewählter touristischer Sehenswürdigkeiten wie die Sanierung des Renaissanceschlosses Schönfeld und der Parkanlage. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung fließen in das Ortsentwicklungskonzept und Planungen für die Ortschaft mit ein.

Was ist ein Ortsentwicklungskonzept?

Ein Ortsentwicklungskonzept ist eine umfassende Untersuchung für eine gesamte Ortschaft. Es zeigt kleinteilige mittel- und langfristige Potenziale für Wohnen und Arbeiten auf. Es analysiert, welche Entwicklungen bei Schulen und Kindertagesstätten, P+R-Plätzen, Rad- und Wanderwegen sowie in der Breitbandversorgung erforderlich sind. Ein Ortsentwicklungskonzept ist eine informelle Planung und damit noch nicht rechtlich bindend. Nach der Bestätigung durch den Stadtrat wird das Ortsentwicklungskonzept aber Grundlage der Arbeit der Ämter. Sie verankern es anschließend in weiteren Planungen (wie beispielsweise im Flächennutzungsplan, in Bebauungsplänen und anderen Satzungen) um Baurecht zu schaffen.

Warum ein Ortsentwicklungskonzept?

Der Stadtrat hat am 6. Juni 2019 den Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Dresden beschlossen. Außerdem beauftragte er die Verwaltung für die Ortschaften Cossebaude, Gompitz, Mobschatz, Oberwartha, Schönborn, Schönfeld-Weißig und Weixdorf Ortsentwicklungskonzepte zu erarbeiten.

Wie sieht die Planung aus und wer ist beteiligt?

Im November 2021 beauftragte das Amt für Stadtplanung und Mobilität das Planungsbüro Schubert aus Radeberg mit der Erstellung des Konzeptes. Das Ortsentwicklungskonzept Schönfeld-Weißig soll die nächsten fünf bis 15 Jahre in den Blick nehmen. Zweck dieses Konzeptes ist es, darzustellen, was in der Ortschaft fehlt und langfristig verbessert werden muss oder was vorhanden ist und ausgebaut werden kann. Der Ortschaftsrat Schönfeld-Weißig stellte 25.000 Euro zur Mitfinanzierung bereit. An der Planung sind interessierte Bürgerinnen und Bürger, lokale Akteure, Initiativen, Verbände, Vereine, Träger öffentlicher Belange sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Stadtverwaltung beteiligt.

Wie geht es weiter?

Das Konzept wird als nächstes zwischen den städtischen Fachämtern abgestimmt und mit den Ortschaftsvertretern besprochen. Anschließend wird das Konzept in den Gremien des Stadtrates sowie im Ortschaftsrat beraten, bevor es dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften vorgelegt wird. Sobald der Beschluss vorliegt, sind die geplanten Maßnahmenempfehlungen von den Ortschafts- und Stadträten, der örtlichen Verwaltungsstelle sowie den Fachämtern der Stadtverwaltung in ihren Entscheidungsprozessen (bei Planungen, Projekten, Maßnahmen, etc.) zu berücksichtigen. Die schrittweise Umsetzung erfolgt in Abhängigkeit der bereitgestellten finanziellen Mittel und der Dringlichkeit anderer Aufgaben. Zur bedarfsgerechten Bereitstellung von Wohnbauflächen werden beispielsweise durch das Amt für Stadtplanung und Mobilität entsprechende Planverfahren eingeleitet.

geschrieben am: 12.02.2024
Redaktion DD-INside.com


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