Lingnerschloss: Einvernehmlicher Insolvenzplan gescheitert
Nachdem die Landeshauptstadt Dresden im vergangenen Jahr den entschädigungslosen Heimfall des Lingnerschlosses geltend gemacht hat, wurde durch das Amtsgericht ein vorläufiger Insolvenzverwalter für den Förderverein Lingnerschloss e. V. eingesetzt. Dieser hat daraufhin versucht, mit den Gläubigern einen einvernehmlichen Insolvenzplan aufzustellen. In den Gesprächen hat die Stadt Dresden signalisiert, dass sie durchaus bereit ist, diesen Insolvenzplan mitzutragen und den städtischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen. Leider hat der Hauptgläubiger des Vereins diesen Weg abgelehnt. Die Stadt Dresden wird dennoch weiterhin Gespräche mit dem Insolvenzverwalter und den Gläubigern führen, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen und zeitlich nicht absehbare Rechtsstreitigkeiten zu verhindern.
Wie es aktuell und übergangsweise mit dem Lingnerschloss weitergehen wird, liegt nicht in der Hand der Landeshauptstadt, sondern wird durch den Insolvenzverwalter entschieden. Eine unmittelbare Weiterführung des Betriebs durch die Landeshauptstadt oder ein städtisches Tochterunternehmen ist deshalb nach heutigem Stand nicht möglich. Hierzu bedarf es zum einen einer rechtlichen Bewertung eines Urteils des Bundesgerichtshofes vom 19. Januar 2024 zum erbbaurechtlichen Heimfallanspruch (1). Dazu wird die Stadt kurzfristig ein externes rechtliches Gutachten beauftragen. Zum anderen wäre ohne einen entsprechenden Gremienbeschluss des Stadtrates eine Übernahme des laufenden Betriebes nicht möglich.
Die Verwaltungsspitze der Stadt Dresden verfolgt weiterhin das Ziel, das Lingnerschloss für die Dresdner Bürgerschaft dauerhaft offen zu halten und auch das bürgerschaftliche Engagement zu erhalten. Dazu bedarf es aber einer vom Stadtrat legitimierten, sicheren rechtlichen Grundlage und einer gesicherten Perspektive. Sowohl das beauftragte Gutachten, als auch alle weiterführenden Gespräche dienen dazu, dieses Ziel zu erreichen.
Redaktion DD-INside.com

