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Mit dem Bildungspaket in die Winterferien

In wenigen Tagen ist Winterferienzeit. Damit alle schulpflichtigen Kindern diese und die Zeit danach ideenreich gestalten können, weist die Landeshauptstadt Dresden auf das Thema Bildung und Teilhabe ? auch Bildungspaket genannt ? hin. Das Bildungspaket erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung, wie beispielsweise die Bezahlung eines angeleiteten Skikurses oder einer Mitgliedschaft in einem (Winter-) Sportverein. 

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Grundsätzlich haben hilfebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres einen Anspruch auf Leistungen der Bildung und Teilhabe, sofern sie eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II),
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG),
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG),
  • Sozialhilfe nach dem 3. und 4. Kapitel Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII),
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

oder wenn sie nur wegen der Leistungen des Bildungspakets hilfebedürftig nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG werden.

Für welche anfallenden Kosten kann eine finanzielle Unterstützung erfolgen? 
Eine Unterstützung ist möglich für:

  • persönlichen Schulbedarf, beispielsweise Schulranzen, Sportzeug, Stifte, Füller, Hefte, Bastelmaterial, Taschenrechner und Lernsoftware. Der Kauf dieser Sachen wird lediglich im SGB II automatisch übernommen. Für alle anderen Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsene, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, bedarf es eines Antrags. Insgesamt kann im Kalenderjahr 2023 ein Betrag in Höhe von 174 Euro beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt als Pauschale, gestaffelt im Februar sowie im August 2023. Um den Aufwand gering zu halten, sind keine Quittungen oder Kaufbelege erforderlich. 
  • die Teilnahme an sozialen und kulturellen Aktivitäten in der Gemeinschaft. Hierfür steht ein pauschalierter Betrag von 15 Euro je Monat zur Verfügung. Dieser Betrag kann beispielsweise für den Mitgliedsbeitrag in einem Wintersportverein genutzt werden.
  • die Bezahlung von ein- und mehrtägigen Fahrten mit der Kita, der Kindertagespflege oder der Schule. Hierzu zählen auch Skilager, die von der Schule veranlasst werden.
  • die Deckung des Eigenanteils von 15 Euro im Monat zum ?BildungsTicket? des Verkehrsverbunds Oberelbe, dem auch die Dresdner Verkehrsbetriebe angehören.
  • die Bezahlung des gemeinsamen Mittagessens in der Schule (auch in Kooperation mit Hort), Kita oder Kindertagespflege.
  • die Deckung der Kosten einer angemessenen Lernförderung. 
geschrieben am: 06.02.2023
Redaktion DD-INside.com


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