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Corona: Pflicht zur Absonderung endet am 3. Februar 2023

Die Pflicht zur Absonderung bei Verdacht oder Bestätigung einer Corona-Infektion besteht ab Freitag, 3. Februar 2023, nicht mehr. Personen, die sich zu diesem Zeitpunkt in Quarantäne befinden, können diese zum gleichen Zeitpunkt (also am 3. Februar) beenden. Die Landeshauptstadt hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Diese steht im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden vom 2. Februar 2023 unter www.dresden.de/amtsblatt

Das Gesundheitsamt empfiehlt im Falle Corona-typischer Symptome weiterhin die Durchführung eines Corona-Tests und im Falle eines positiven Testergebnisses die Beachtung der AHA+L-Regelungen (Alltagsmaske, Hygiene, Abstand und Lüftung) sowie nach Möglichkeit eine Kontaktreduktion zu Mitmenschen.

Neben dem Ende der Absonderungsverpflichtung werden per 3. Februar 2023 auch die durch den Freistaat Sachsen geregelten Schutzmaßnahmen beendet. Dazu zählt beispielsweise die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske in Obdachlosen- und Asylunterkünften. 
Es ist aber zu beachten, dass die bundesweit geltenden Maßnahmen zur Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie weiteren Gesundheitseinrichtungen (z. B. Arztpraxen, Dialysezentren, Tageskliniken) weiterhin Bestand haben. Im Falle eines positiven Testergebnisses ist der Zutritt zu diesen Einrichtungen nicht gestattet. Die Befreiungsregelungen von der Test- und Maskenpflicht für Kinder unter sechs Jahren, die per Landesverordnung geregelt sind, bleiben bestehen. Ab Donnerstag, 2. Februar 2023, entfällt zudem die Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Personenfernverkehr.

Vor dem Hintergrund des Endes der Absonderungsverpflichtung ändert sich auch die Aktualisierung auf dem Dashboard der Landeshauptstadt Dresden. Künftig werden die Zahlen nicht mehr täglich, sondern analog des Influenza-Dashboards jeweils dienstags aktuell eingespielt. 

geschrieben am: 02.02.2023
Redaktion DD-INside.com


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