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Transparent und bequem: Online-Anhörung ab 1. Februar im Ordnungsamt

Ab Donnerstag, 1. Februar 2018, bietet die Bußgeldbehörde des Ordnungsamtes ihr neues Portal ?Online-Anhörungen? an. Wer eine Ordnungswidrigkeit im ruhenden oder fließenden Verkehr ? falsch geparkt oder zu schnell gefahren ? begangen hat, kann hier Anmerkungen zum Sachverhalt online erledigen sowie Beweisfotos einsehen. Verwarnungsgelder kann man direkt mit einem Klick per Kreditkarte, Giropay, SEPA-Überweisungsvordruck oder mittels Girocode bezahlen. ?Das neue Verfahren der Online-Anhörung vereinfacht sowohl für die Betroffenen als auch für die Verwaltung das Verfahren in Bezug auf Rückfragen und den Aufwand für die Bezahlung. Außerdem entfallen Portogebühren für die Rücksendung des Anhörungsbogens?, so Ralf Lübs, Leiter des Ordnungsamtes. Mit dem postalischen Schreiben der Bußgeldbehörde erhalten die Betroffenen wie gewohnt den Anhörungsbogen sowie einen personalisierten Zugangscode und ein Passwort. Damit können sie sich im Online-Portal einloggen. Alle Angaben werden sicher mittels SSL-Verschlüsselung übertragen. Die Online-Anhörung ist in vierzehn Sprachen verfügbar. Voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2018 soll die Online-Anhörung auch für die allgemeinen Ordnungswidrigkeiten, wie Ruhestörung oder das nicht sachgemäße Wegwerfen von Müll, folgen.

Die Software für die Online-Anhörung stellt die Firma Schelhorn OWiG Software GmbH bereit. Für diesen bürgerfreundlichen Service gibt die Stadt einmalig 600 Euro für die Einrichtung sowie monatlich 440 Euro Miete aus. Auch andere Städte, wie Kassel oder Frankfurt am Main, nutzen bereits einen Online-Dienst für Anhörungen. Informationen zur Online-Anhörungen sowie den Zugang zum Portal findet man im Internet unter www.dresden.de/online-anhoerung.

geschrieben am: 29.01.2018
Redaktion DD-INside.com


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