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Betriebsruhe am Brückentag, 2. Oktober

Am Montag, 2. Oktober, haben viele städtische Dienststellen und Einrichtungen Betriebsruhe. Während der Betriebsruhe ist nur ein eingeschränkter Dienstbetrieb möglich. Damit steht nicht das gesamte Leistungsangebot zur Verfügung.

Ausgenommen von der Betriebsruhe sind folgende Organisationseinheiten der Stadt:

  • Zentrales Bürgerbüro Altstadt des Bürgeramtes,T
  • Tierheim Dresden des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes,
  • Feuer- und Rettungswachen des Brand- und Katastrophenschutzamtes,
  • Einrichtungen im Kultur- und Jugendbereich, zum Beispiel Museen und Theater,
  • Städtische Bibliotheken,
  • Sachgebiete Straßeninspektionen, Brückeninspektion und Lichtsignalanlagen des Straßen- und Tiefbauamtes,
  • Abteilung Standesamt des Bürgeramtes
  • Einrichtungen des Eigenbetriebes Sportstätten Dresden, zum Beispiel die Energieverbundarena,
  • Fachbereiche des Eigenbetriebes Friedhofs- und Bestattungswesen,
  • Kinder- und Jugendnotdienst des Jugendamtes.

Der amtstierärztliche Rufbereitschaftsdienst im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt sowie die Arbeit des Sachgebietes Infektionsschutz/Medizinalaufsicht im Gesundheitsamt werden trotz Betriebsruhe sichergestellt.

Die städtischen Kindertageseinrichtungen halten keine Betriebsruhe und sichern die Betreuungszeiten ab.

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann die durch diese Organisationseinheiten angebotenen Dienstleistungen während der Sprechzeiten in Anspruch nehmen.

Fristgerechte Einsprüche bei der Bußgeldbehörde auch am Brückentag  möglich

Am Montag, 2. Oktober, hat auch die Abteilung Verwaltung und Bußgeldbehörde des Ordnungsamtes geschlossen. Fristwahrende Einsprüche, die Abgabe von Führerscheinen sowie Einspruchseinlegungen zur Niederschrift sind dennoch möglich. Die Betreffenden können dazu in das Zentrale Bürgerbüro Altstadt, Theaterstraße 11, kommen. Wichtig ist, dass sie den betreffenden Bußgeldbescheid vorlegen. Außerdem können Frist wahrende Einsprüche auch schriftlich an die Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden geschickt werden. Ebenso ist es möglich, dass Einsprüche per Fax unter 0351-4885903 oder per E-Mail an bussgeldstelle@dresden.de gesendet werden. Bei jeder schriftlichen Übersendung muss das Aktenzeichen angegeben werden.

geschrieben am: 28.09.2017
Redaktion DD-INside.com


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