Faltblatt zum Dresden-Pass wieder erhältlich
Stadt informiert über Vergünstigungen für Menschen mit geringem Einkommen
Welche sozialen Leistungen sind mit dem Dresden-Pass verbunden? Wer hat Anspruch darauf? Und wo ist der Antrag zu stellen? Diese und weitere Fragen beantwortet ein Faltblatt, das die Landeshauptstadt Dresden jetzt wieder druckfrisch anbietet. Unter dem Titel ?Dresden-Pass ? Soziale Leistungen für Sie? liegt es in 8. Auflage ab Donnerstag, 22. September, kostenlos aus: im Foyer des Rathauses am Dr.-Külz-Ring 19, in den zuständigen Stellen des Sozialamtes ? Bürgerstraße 63, Lübecker Straße 121, Hertzstraße 23 und Junghansstraße 2 ? sowie im Jobcenter Dresden, Budapester Straße 30. Auch im Internet ist es unter www.dresden.de/dresden-pass veröffentlicht.
Mit dem Dresden-Pass können Personen, die Leistungen nach dem Zweiten bzw. Zwölften Sozialgesetzbuch oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen oder über ein nur geringes Einkommen und Vermögen verfügen, verschiedene Vergünstigungen zur Teilnahme am Stadtleben erhalten, zum Beispiel für Mobilität, Kultur- und Sporteinrichtungen oder den Zoobesuch. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Dresden. Auch Kinder bekommen mit dem Dresden-Pass Vergünstigungen, zum Beispiel zur Feriengestaltung oder für die Teilnahme an Kursen. Im Detail regelt dies die Richtlinie zur Gewährung des Dresden-Passes, veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt vom 10. Dezember 2015 und ebenfalls nachzulesen im Internet unter www.dresden.de/dresden-pass.
Beim Dresden-Pass handelt es sich um eine freiwillige und zusätzliche Leistung der Landeshauptstadt Dresden. Derzeit gibt es rund 25 600 Personen mit Dresden-Pass. Darunter sind etwa 6 500 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Damit weitere Anspruchsberechtigte davon profitieren können, macht das Faltblatt auf die Leistungen aufmerksam.
Redaktion DD-INside.com

