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Sozialamt informiert über Vollmachten und Verfügungen

Die Betreuungsbehörde des Dresdner Sozialamtes lädt alle Interessierten am Dienstag, 30. August, 18.30 Uhr, zu einem Informationsabend rund um Vollmachten und Betreuungsverfügungen in die Lingnerallee 3 (Südeingang), 3. Etage, Raum 5309, ein. Da die Platzkapazität begrenzt ist, wird um telefonische Anmeldung unter 0351-4889471 oder per E-Mail an sozialamt@dresden.de gebeten.

Ein schwerer Unfall, eine plötzliche schlimme Krankheit ? das sind Ereignisse, die sich niemand wünscht und doch jeden treffen können. Tritt so ein Ereignis ein und der Betroffene kann nicht mehr selbst entscheiden, stellt sich die Frage: Wer entscheidet dann? Familienangehörige ? wie Eltern, Kinder, Ehegatten oder Lebensgefährten ? können nicht stellvertretend, wie häufig angenommen, alles Notwendige regeln. Der Umfang dessen, was geregelt werden muss, kann immens sein. Oft sind Angelegenheiten mit der Krankenkasse, der Bank oder Sparkasse, dem Arbeitgeber und Sozialleistungsträgern zu klären.

Eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung helfen in dieser Situation weiter. Mit der Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson rechtsverbindliche Entscheidungen treffen. Wurde eine Patientenverfügung verfasst, hat die Vertrauensperson dafür zu sorgen, dass der erklärte Wille des oder der Betroffenen umgesetzt wird. Die Betreuungsbehörde gibt in der Abendveranstaltung Tipps zum Inhalt dieser Erklärungen und beglaubigt sie bei Bedarf.

geschrieben am: 25.08.2016
Redaktion DD-INside.com


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