Kulturförderung und Förderung von Großveranstaltungen
Kulturförderung
Anträge auf Projektförderung sind bis spätestens 1. September 2016 für Projekte des Folgejahres zu stellen.
Anträge auf institutionelle Förderung sind bis spätestens 1. Juni des Vorjahres für den beantragten Zuwendungszeitraum einzureichen.
Das Amt für Kultur und Denkmalschutz weist darauf hin, dass mit dem Beschluss des Stadtrates vom 24. Juni 2016 zur Änderung der Richtlinie ?Kommunale Kulturförderung? die neuen Fristen für Anträge der institutionellen Förderung als auch der Projektförderung gelten.
Die Richtlinie zur Kommunalen Kulturförderung ist im Dresdner Amtsblatt 28-29/2016 vom 21. Juli 2016 sowie im Internet unter www.dresden.de/kulturfoerderung veröffentlicht.
Im Rahmen der Kommunalen Kulturförderung werden Künstler, Vereine und freie Initiativen unterstützt. Dabei dient die auf längerfristige Laufzeiten angelegte institutionelle Förderung der Finanzierung von Vereinstätigkeit, während sich die halbjährig zu beantragende Projektförderung auf zeitlich befristete Einzelvorhaben bezieht. Darüber hinaus können Bildende Künstler Zuschüsse für den Um- und Ausbau von Arbeitsateliers beantragen.
Großveranstaltungen
Die Landeshauptstadt Dresden fördert Großveranstaltungen von überregionaler Bedeutung. Bis zum 30. September 2016 können sich Veranstalter von Freiluftveranstaltungen in Dresden mit mehr als 3000 Besuchern beim Amt für Kultur und Denkmalschutz um eine Zuwendung bewerben.
Weitere Infos, Ansprechpartner und Antragsformulare: Förderung von Großveranstaltungen
Redaktion DD-INside.com

