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Schulanmeldung für Grundschulen im Schuljahr 2017/2018

Nach dem Schulgesetz für den Freistaat Sachsen beginnt mit dem Schuljahr 2017/2018 für alle Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2010 und dem 30. Juni 2011 geboren sind, die Schulpflicht. Als schulpflichtig für dieses Schuljahr gelten auch Kinder, die bis zum 30. September 2017 das sechste Lebensjahr vollenden und von den Sorgeberechtigten in der Schule angemeldet werden.

Die Stadtverwaltung bittet deshalb die Eltern und andere Sorgeberechtigte, ihr Kind an einem der folgenden Termine an einer Grundschule im Schulbezirk anzumelden:

  • Donnerstag, 1. September 2016, 14 bis 18 Uhr
  • Dienstag, 6. September 2016, 14 bis 18 Uhr


Das Schulverwaltungsamt hat die Sorgeberechtigten schriftlich im August 2016 an die bevorstehenden Schulanmeldetermine erinnert. Es ist jedoch zu beachten, dass die gesetzliche Pflicht zur Schulanmeldung der Kinder des genannten Geburtszeitraumes auch dann besteht, wenn die Sorgeberechtigten keinen Brief vom Schulverwaltungsamt erhalten haben.

Zur Schulanmeldung sind der Personalausweis der Sorgeberechtigten, die Geburtsurkunde oder die Abstammungsurkunde des Kindes sowie das Schreiben des Schulverwaltungsamtes mit der Aufforderung zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2017/2018 (Schulanmeldebestätigung) mitzubringen. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.

Kinder, die eine Grundschule außerhalb des Schulbezirkes oder eine Grundschule in freier Trägerschaft besuchen sollen, müssen ebenfalls zunächst an einer für das Kind zuständigen kommunalen Grundschule angemeldet werden.

geschrieben am: 12.08.2016
Redaktion DD-INside.com


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