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Ab 27. August Straßenbaumlaub gebührenfrei abgeben

Alle Grundstückseigentümer können vom 27. August bis zum 20. Dezember 2016 Laub von Straßenbäumen, das auf den von ihnen als Anlieger zu reinigenden Flächen fällt, bei den im Auftrag der Landeshauptstadt Dresden betriebenen Wertstoffhöfen und Grünabfallannahmestellen gebührenfrei abgeben. Vom Anlieger zu reinigen sind die am Grundstück angrenzenden Straßen, Wege und Plätze sowie alle dazugehörenden Flächen (u. a. Radwege, Parkbuchten, Schnittgerinne, Baumscheiben, Straßenrandgrün), die nicht oder nur teilweise an die öffentliche Reinigung angeschlossen sind. ?Bitte entfernen Sie das Straßenbaumlaub rechtzeitig und regelmäßig, da es durchnässt eine Unfallgefahr für Passanten darstellt?, appelliert Detlef Thiel, Leiter des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft. Zusätzlich dazu wird jegliches Laub von Rosskastanien, das mit der Miniermotte befallen ist, gebührenfrei angenommen.

?Dies ist wichtig, um das Überwintern der Miniermottenpuppen zu verhindern und so den Baum vom Krankheitserreger zu befreien?, erklärt Thiel. Das betroffene Laub wird anschließend bei hohen Temperaturen, die bei Eigenkompostierung nicht erreicht werden können, in einer Kompostierungsanlage verwertet. Ein Befall ist durch die bereits im Sommer braunen und welken Blätter zu erkennen. Der Service der Landeshauptstadt Dresden gilt nur für Privathaushalte und nicht für Hausmeisterdienste und andere gewerbliche Dienstleister. Alle Adressen und Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe und Annahmestellen stehen im Abfallratgeber und unter www.dresden.de/abfall, auch das Abfall-Info-Telefon 4 88 96 33 steht für Auskünfte zur Verfügung. Der für die Abgabe erforderliche Erklärungsbogen kann vorab im Internet heruntergeladen und ausgefüllt werden. Das erspart Wartezeit bei der Abgabe.

Wer Laub von Bäumen aus Privatgrundstücken oder sonstige Grün- und Gehölzabfälle aus Haus- und Kleingärten abgeben möchte, zahlt dafür eine Gebühr von 0,50 Euro pro 0,2 Kubikmeter und bei mehr als einem Kubikmeter 2,75 Euro pro angefangenem Kubikmeter. Äste und Stämme dürfen dabei bis zu einem Meter Länge und 20 Zentimetern Durchmesser haben. Darüber hinaus  ist das Kompostieren von Pflanzenabfällen auf dem eigenen Grundstück oder das Entsorgen in der Biotonne möglich. Verboten ist jedoch das Verbrennen von Laub, Grün- und Gehölzschnitt sowie das illegale Ablagern im öffentlichen Raum.

geschrieben am: 29.07.2016
Redaktion DD-INside.com


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