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Anmeldung der ABC-Schützen für das Schuljahr 2017/2018

Nach dem Schulgesetz für den Freistaat Sachsen beginnt mit dem Schuljahr 2017/2018 für alle Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli 2010 bis zum 30. Juni 2011 geboren sind, die Schulpflicht. Als schulpflichtig für dieses Schuljahr gelten auch Kinder, die bis zum 30. September 2017 das sechste Lebensjahr vollenden und von den Sorgeberechtigten in der Schule angemeldet werden.
Die Stadtverwaltung bittet deshalb alle Sorgeberechtigten, die schulpflichtigen Kinder an einem der folgenden Termine an einer Grundschule im Schulbezirk anzumelden:

  • Donnerstag, 1. September 2016 von 14 bis 18 Uhr
  • Dienstag, 6. September 2016 von 14 bis 18 Uhr.

Das Schulverwaltungsamt erinnert Eltern und Sorgeberechtigte schriftlich im August 2016 an die bevorstehenden Schulanmeldetermine. Die gesetzliche Pflicht zur Schulanmeldung der Kinder des genannten Geburtszeitraumes besteht auch dann, wenn kein Brief vom Schulverwaltungsamt kommt.
Zur Schulanmeldung sind der Personalausweis der Sorgeberechtigten, die Geburtsurkunde oder die Abstammungsurkunde des Kindes sowie das Schreiben des Schulverwaltungsamtes mit der Aufforderung zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2017/2018 (Schulanmeldebestätigung) mitzubringen. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.
Kinder, die eine Grundschule außerhalb des Schulbezirkes oder eine Grundschule in freier Trägerschaft besuchen sollen, müssen ebenfalls zunächst an einer für das Kind zuständigen kommunalen Grundschule angemeldet werden.
Nähere Informationen zu den bevorstehenden Schulanmeldungen sowie über die Tage der offenen Tür an Dresdner Grundschulen sind im Internet unter www.dresden.de/schulbeginn veröffentlicht.
Fragen beantwortet das Schulverwaltungsamt, Hoyerswerdaer Straße 3, 01099 Dresden, Telefon 0351-4889223.

geschrieben am: 27.04.2016
Redaktion DD-INside.com


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