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Frostige Nacht

Winterdienst arbeitet mit voller Besetzung

 

Die Nacht war frostig. Sie bescherte Dresden zweistellige Minusgrade. Zwischen minus 10 und minus 13 Grad wurden gemessen. Neuschnee gab es nicht, auch keine Verwehungen. Seit der Winterdienst in den Tag startete, stehen vor allem Streueinsätze im Hauptstreckennetz auf dem Programm. Von 4 Uhr an fährt er wieder mit voller Besetzung. Das sind 55 Arbeitskräfte und 42 Fahrzeuge. Schwerpunkte bilden die Höhenlagen, Buslinien, Gefällestrecken und Brücken. Da es auch tags frostig bleibt und im späteren Tagesverlauf Schnee möglich ist, wird es heute kaum zu Einsätzen in den Nebennetzen kommen können. Kraftfahrer sollten sich auf die je nach Strecke wechselnden Straßenverhältnisse einstellen. Insbesondere an Einmündungen ist Vorsicht geboten.

 

Anliegerpflichten im Winter

In Dresden sind Anlieger im Winter verpflichtet, montags bis sonnabends bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr öffentliche Wege entlang ihrer Grundstücksgrenzen auf einer Breite von 1,50 Meter, bei Bedarf breiter, von Schnee zu beräumen bzw. bei Eisglätte abzustumpfen. Sooft es die Sicherheit erfordert, ist dies tagsüber bis 20 Uhr zu wiederholen.

Die Verwendung von Tausalz oder schmutzenden Stoffen wie Asche oder Kohlengrus ist dabei verboten. Einzusetzen sind dagegen abstumpfende Materialien wie Sand, Splitt oder salzfreies Granulat. Nur im Ausnahmefall, wenn die Freihaltung anders nicht gewährleistet werden kann, darf Auftausalz an Hydranten, Absperrschiebern und Treppen benutzt werden.

Schnee und Eis dürfen nicht auf die Fahrbahn geschoben werden. Die Ablagerung muss am Gehwegrand oder, sofern der Platz dort nicht ausreicht, am Fahrbahnrand erfolgen. An stark frequentierten Übergangsstellen wie Haltestellen, Fußgängerüberwegen, Kreuzungen und Einmündungen müssen ausreichend Durchgänge im Schneewall eingerichtet sein. Außerdem sind Straßeneinläufe, Schaltkästen und Hydranten freizuhalten.

Die Öffentlichkeit gefährdende Eisbildungen an Dächern und Dachrinnen sind zu beseitigen. Außerdem müssen Gefahrenstellen, die etwa durch drohenden Schnee- oder Eisabgang von Dächern oder Überfrierungen nach Rohrbrüchen entstehen, abgesichert werden. Nach der Winterperiode sind die Reste von Streugut zu entfernen.

geschrieben am: 19.01.2016
Redaktion DD-INside.com


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