Kultur- und Denkmalförderung
Der 30. September ist Antragsschluss für eine Reihe unterschiedlicher Fördermaßnahmen des Amtes für Kultur und Denkmalschutz.
So können im Rahmen der kommunalen Kulturförderung Anträge auf Projektförderung für 2016 eingereicht werden. Darüber hinaus fördert die Landeshauptstadt Dresden Großveranstaltungen von überregionaler Bedeutung.
Freiluftveranstaltungen in Dresden mit mehr als 3 000 Besuchern können Zuschüsse erhalten.
Zu beiden Förderarten berät das Amt für Kultur und Denkmalschutz im Vorfeld der Beantragung. Informationen zu Ansprechpartnern, Antragsformulare und Förderrichtlinien gibt es unter www.dresden.de/kulturfoerderung. Die Seiten liefern auch einen Überblick über alle in den vergangenen Jahren geförderten Projekte.
Ebenfalls bis 30. September 2015 können Autorinnen und Autoren aus dem deutschsprachigen Raum und der Tschechischen Republik sich um den Dresdner Lyrikpreis 2016 bewerben. Im Herbst 2016 wird der mit 5 000 Euro dotierte Preis zum elften Mal verliehen. Informationen zur Ausschreibung gibt es auf www.dresden.de/lyrikpreis.
Weitere Fördermöglichkeiten gibt es, ebenfalls mit Antragsschluss 30. September 2015, im Bereich von Denkmalschutz und Denkmalpflege. Gestellt werden können Anträge für das städtische Förderprogramm Sakralbauten. Förderfähig sind Maßnahmen an Sakralbauten, die zugleich einer öffentlichen Nutzung über ihre eigentliche Bestimmung hinaus dienen und im Jahr 2016 durchzuführen sind.
Weiterhin betreut die Abteilung Denkmalschutz das Denkmalförderprogramm des Landes. Auch dafür können bis 30. September 2015 Vorhaben für 2016 beantragt werden. Jederzeit möglich ist die Beantragung von Notsicherungsmaßnahmen. Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen an Baudenkmälern, die dem Erhalt des Denkmals dienen und eine Mehrbelastung für die Eigentümer darstellen. Weitere Informationen, Ansprechpartner und Antragsunterlagen gibt es auf https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/denkmalfoerderung.php.
Redaktion DD-INside.com

