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Neufassung der Satzung zur Erstattung der Schülerbeförderungskosten tritt in Kraft



Zum Schuljahresbeginn 2012/2013 wird die Neufassung der Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten in Kraft treten. Dies hatte der Stadtrat am 22. Juni 2012 beschlossen. Die neugefasste Satzung führt die seit Jahren bekannten und bewährten Antrags- und Bearbeitungsverfahren fort. Verbesserungen wurden insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung und bei der Abrechnung der Kosten geschaffen.

So erhalten Schülerinnen und Schüler mit bestimmten Schwerbehindertenausweisen eine Befreiung vom bisher notwendigen ergänzenden Besuch des Amtsarztes. Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klassenstufe der Schulen für Lernbehinderte, der Schulen für Erziehungshilfe sowie des Förderzentrums Sprache Dresden werden in besonderem Maße bei der Bewältigung des täglichen Schulweges gefördert. Bei der Abrechnung gelten verlängerte Fristen für die Beantragung einer Kostenerstattung Weiterhin entfällt die bisherige Obergrenze von 255,65 Euro des städtischen Zuschusses bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Netz des Verkehrsverbundes Oberelbe.

Die Kosten werden nun zu 50 Prozent des preisgünstigsten Tarifes erstattet, unabhängig von der künftigen Preisentwicklung der ermäßigten Jahreskarten.Die Neufassung der Satzung wurde am 28. Juni im Amtsblatt veröffentlicht und ist gemeinsam mit dem Antragsformular für das Schuljahr 2012/13 im Internet verfügbar. Ein Onlineformular zur Beantragung der Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten wird in dieser Woche unter www.dresden.

de/schulverwaltung bereitgestellt.
geschrieben am: 02.07.2012
Redaktion DD-INside.com


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