Allgemeinverfügung für Dynamo-Spiele gegen Nürnberg und Düsseldorf
Aufgrund der Einstufung der beiden Heimspiele der SG Dynamo Dresden im Rudolf-Harbig-Stadion gegen den 1. FC Nürnberg am Freitag, 7. November 2025, und Sonntag, 30. November 2025, gegen Fortuna Düsseldorf als Hochrisikospiele und der entsprechenden Gefahr eines hohen Gewaltpotenzials, ordnet die Landeshauptstadt Dresden zur Gefahrenabwehr ein Verbot zum Mitführen bestimmter Gestände an.
Am 7. November 2025 zwischen 15.30 Uhr und 22 Uhr wie auch am 30. November 2025 zwischen 10.30 Uhr und 17 Uhr dürfen folgende Gegenstände, mit denen Personen verletzt, Sachen beschädigt, die Feststellung der Identität verhindert oder Vollstreckungsmaßnahmen abgewehrt werden können, nicht mitgeführt werden:
- pyrotechnische Erzeugnisse jeglicher Art
- Messer (sofern nicht bereits nach § 42a Waffengesetz verboten)
- Arbeits- und Protektorenhandschuhe sowie durchstichhemmende Handschuhe
- Schutzwesten
- Protektoren
- Boxermundschutz/Gebissschutz
- Helme
- Sturmhauben
- Masken (ausgenommen medizinische Masken)
- Einweg-Overalls
- Schlauchschals
- Kapuzenjacke - Kapuze mit integrierter Brille
Die Anordnung gilt im Bereich Lennéplatz, Parkstraße in westlicher Richtung bis Einmündung Zinzendorfstraße, Zinzendorfstraße in nordöstlicher Richtung über die Lingnerallee bis zur Grunaer Straße, Grunaer Straße stadtauswärts bis Straßburger Platz sowie Lennéstraße ab Straßburger Platz bis Lennéplatz.
Die Allgemeinverfügung wurde im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden in der Ausgabe vom 4. November 2025 unter www.dresden.de/amtsblatt veröffentlicht.
Redaktion DD-INside.com

