Neue Gebühren für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
Die Dresdnerinnen und Dresdner müssen für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises tiefer in die Tasche greifen. Am heutigen Dienstag, 1. Juli 2025, tritt die vom Stadtrat am 31. März 2025 beschlossene Verordnung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Gebühren für Bewohnerparkausweise (Bewohnerparkausweisgebührenverordnung) in Kraft. Diese sieht eine Erhöhung vor.
Die Gebühren für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises sind ab dem 1. Juli wie folgt festgelegt:
- Gültigkeit 6 Monate: 49,50 Euro (statt bisher 20 Euro)
- Gültigkeit 1 Jahr: 75 Euro (statt bisher 30 Euro)
- Gültigkeit 2 Jahre: 135 Euro (statt bisher 50 Euro)
Die Gebührenerhöhung betrifft alle Anträge, die ab heute bei der Landeshauptstadt Dresden eingehen.
Weitere Informationen zum Bewohnerparkausweis sind online unter www.dresden.de/bewohnerparken zu finden.
Die Allgemeinverfügung wurde am 8. April 2025 im elektronischen Amtsblatt unter www.dresden.de/amtsblatt veröffentlicht.
Redaktion DD-INside.com