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Öffentliche Beteiligungen zur Planung einer Wohnanlage in Mockritz

Auf einer zum großen Teil brachliegenden ehemaligen Gartenanlage entlang der Südseite der verlängerten Eutschützer Straße in Mockritz soll eine familiengerechte Wohnanlage entstehen und die Gartenanlage wiedererrichtet werden. Wie die Planungen dazu aussehen, können Interessierte am Donnerstag, 22. Mai 2025, von 17 bis 19 Uhr bei der öffentlichen Erörterung im Stadtforum erfahren.

Was ist geplant?

Das Areal auf der Südseite der verlängerten Eutschützer Straße wird um eine Wohnanlage, die vorwiegend aus Reihen- und Doppelhäusern besteht, ergänzt. Im rückwärtigen Bereich der Wohnanlage wird zudem eine neue Gartenanlage mit einem Spielplatz entstehen, die den Charme der bisherigen Durchgrünung des Gebietes fortsetzen wird. Das gesamte Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 2,4 Hektar. Das entspricht einer Größe von etwa 3,5 Fußballfeldern.

Wie sieht die öffentliche Beteiligung aus?

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung zu schaffen, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan (Nr. 6065) erarbeitet und der Flächennutzungsplan (Änderung 36) geändert. 
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gibt es mehrere Möglichkeiten, sich über die Planung zu informieren und Stellungnahmen abzugeben.

Planungsunterlagen einsehen

Von Montag, 12. Mai, bis Freitag, 13. Juni 2025, sind die Planungsunterlagen einsehbar:

  • im Internet unter www.dresden.de/offenlagen
  • im World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des ehemaligen Stadtmodells, Ammonstraße 70
  • im Stadtbezirksamt Plauen 1. Obergeschoss, Zimmer 107, Nöthnitzer Straße 2. 

Öffentliche Erörterung

In einer öffentlichen Erörterung werden der Vorentwurf des Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes am Donnerstag, 22. Mai 2025, 17 bis 19 Uhr, im Konferenzraum FORUM des Dresdner Stadtforums, Waisenhausstraße 14, vorgestellt. Interessierte können sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren. Während der Veranstaltung gibt es Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. 

Schriftliche Stellungnahmen

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, von Montag, 12. Mai, bis Freitag, 13. Juni 2025, schriftlich Stellungnahmen zu den Vorentwürfen des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes abzugeben. Diese sollten vorzugsweise per E-Mail an stadtplanung-mobilitaet@dresden.de gesendet werden.
Die Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6065 Dresden-Mockritz, Wohnbebauung Eutschützer Straße- Süd sowie der Änderungen Nr. 36 des Flächennutzungsplanes erfolgte im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden in der Ausgabe vom 8. Mai 2025 unter www.dresden.de/amtsblatt.

Wie geht es nach der öffentlichen Beteiligung weiter?

Nach dem Ende der frühzeitigen Beteiligung werden die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderungen unter Berücksichtigung aller eingegangenen Stellungnahmen erarbeitet. Diese werden dann in einer erneuten Offenlage mit der Gelegenheit zur Stellungnahme veröffentlicht.
Im Anschluss wird der Bebauungsplan nach Abwägung aller Belange durch den Stadtrat als Satzung beschlossen, im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht und tritt in Kraft. Nach Abwägung aller Belange fasst der Stadtrat den Feststellungsbeschluss über die Flächennutzungsplan-Änderungen. Die Änderungen bedürfen der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt tritt die Rechtswirksamkeit der Flächennutzungsplan-Änderungen ein.

geschrieben am: 08.05.2025
Redaktion DD-INside.com


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