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Stadtrat tagt in einer Sondersitzung am 31. März, ab 17 Uhr, im Plenarsaal
Die nächste Sitzung des Stadtrates ist eine Sondersitzung und findet am Montag, 31. März 2025, 17 Uhr, im Neuen Rathaus, Plenarsaal, Rathausplatz 1 statt. Die Sitzung kann mit Gebärdendolmetscher unter www.dresden.de/livestream verfolgt werden.
Tagesordnung in öffentlicher Sitzung:
- Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse
- Vertagungen aus der Stadtratssitzung vom 20./21.03.2025
2.1 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
2.2 Haushaltssatzung 2025/2026 und Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe 2025/2026
2.3 Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2025/2026 gemäß § 76 SächsGemO
2.4 Sicherstellung der Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten durch die Dresdner Verkehrsbetriebe AG
2.5 Für die Erhaltung & Stärkung des ÖPNV-Angebots
2.6 Dresden braucht seine Kultur!
2.7 Geplante Kürzungen im neuen Haushalt
2.8 UNIHÖ ? Erweiterung und Sanierung des Bestandsgebäudes für die Klassen 1 bis 12 der Universitätsgemeinschaftsschule mit Erneuerung der Freianlagen am Schulstandort Höckendorfer Weg 2 in 01189 Dresden
2.9 Verordnung der Landeshauptstadt Dresden über Parkgebühren (Parkgebührenverordnung)
2.10 Verordnung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Gebühren für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen (Bewohnerparkausweisgebührenverordnung) und Rahmenbeschluss zur zukünftigen Ausweitung von Bewohnerparkgebieten im Sinne einer Absichtserklärung
2.11 Fortsetzung der Maßnahmen zur Belebung der Innenstadt im Rahmen der Sondernutzungssatzungen ? Dauerhafte Abschaffung der Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie und eintrittsfreie Veranstaltungen sowie Veranstaltungsplakatierung
2.12 Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Elternbeiträgen (Elternbeitragssatzung) vom 25. März 2022 in der Form der Änderung vom 25. Januar 2024
2.13 Satzung zur Änderung der Spielautomatensteuersatzung der Landeshauptstadt Dresden
Antrag gemäß § 36 SächsGemO liegt vor. Termin im beschließenden Gremium bindend.
2.14 Satzung zur Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung der Landeshauptstadt Dresden
Antrag gemäß § 36 Abs. 5 SächsGemO liegt vor. Termin im beschließenden Gremium bindend. - Temporäre Regelungen zum Liquiditätsverbund der Landeshauptstadt Dresden mit der Technische Werke Dresden GmbH
Redaktion DD-INside.com
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