Asylunterkunft in Sporbitz schließt zum 31. März 2025
Die Dresdner Stadtverwaltung schließt die Asylunterkunft Am Werk 1 in Sporbitz zum 31. März 2025. Die meisten der dort untergebrachten Bewohner ziehen in Wohnungen; fünf Personen werden in anderen Übergangswohnheimen untergebracht.
Die Asylunterkunft im Stadtteil Sporbitz hat 52 Plätze. Aktuell wohnen dort 35 geflüchtete Menschen, von denen die meisten aus Syrien kommen (Stand 28. Februar 2025). Die Unterkunft am östlichen Stadtrand zu Heidenau ging am 1. April 2023 in Betrieb. Die Projektsteuerung übernahm die städtische Stesad GmbH. Dank der Wohncontainer konnte die Stadt einerseits ihre Unterbringungspflicht nach dem Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz erfüllen und andererseits ein flexibles Unterbringungsmanagement bei seinerzeit sehr hohen Zugangszahlen aufbauen. Die Noteinrichtung hat sich in den vergangenen 24 Monaten sehr gut und konfliktfrei in die Nachbarschaft integriert. Im Zuge der Schließung der Asylunterkunft in Sporbitz werden die Container in den nächsten Monaten demontiert und können nachgenutzt werden, beispielsweise als Baubüro.
Unterbringungspflicht wird erfüllt
Grund für die Schließung ist, dass die Landeshauptstadt Dresden ihre Unterbringungskapazitäten für geflüchtete Menschen an die aktuellen Zugangszahlen angepasst hat. Demnach wird das Objekt in Sporbitz nicht mehr benötigt. Im Januar 2025 wies die Landesdirektion Sachsen der Stadt Dresden 74 Geflüchtete zur Unterbringung zu, im Januar 2024 waren es 116 Personen. Im gesamten Jahr 2024 wurden Dresden 1.585 Personen zugewiesen. Eine Zuweisungsprognose für 2025 stellen Bund und Land der Stadt ? wie schon in den Vorjahren ? nicht zur Verfügung. Die Stadtverwaltung geht deshalb vorläufig vom Niveau des Jahres 2024 aus, also etwa 1.600 neu zugewiesenen Personen. Die Unterbringung der Geflüchteten kann ohne das Objekt in Sporbitz sichergestellt werden.
Aktuell 4.130 Geflüchtete in Dresden untergebracht
Zum Stichtag 28. Februar 2025 waren 4.130 Personen im Kontext Flucht und Asyl in Unterkünften des Sozialamtes untergebracht. Das Sozialamt verfügte zu diesem Zeitpunkt über 5.606 Plätze. Diese verteilten sich zu knapp einem Drittel auf zentrale Unterkünfte (21 Objekte mit 1.795 Plätzen) und zu knapp zwei Dritteln auf dezentrale Unterkünfte (1.009 Wohnungen mit 3.811 Plätzen). Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass nicht jeder Platz auch tatsächlich belegt werden kann. Beispielsweise weist das Sozialamt in Wohnungen, die von Familien genutzt werden, generell keine familienfremden Einzelpersonen zu, auch wenn rein rechnerisch noch ein Platz frei wäre.
Redaktion DD-INside.com