Mist gebaut? Grenzen verletzt? – Beratungsangebote bieten Hilfe
Wird bei jungen Menschen ein Strafverfahren eingeleitet, ist der Schreck erst einmal groß und guter Rat teuer. Hier kann die ?Jugendhilfe im Strafverfahren? unterstützend zur Seite stehen. Die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen des Angebots geben beschuldigten Heranwachsenden zwischen 14 und 21 Jahren sowie deren Angehörigen Antworten zu folgenden Fragen: Wie geht es weiter? Wie läuft ein Strafverfahren ab? Sie begleiten die Betroffenen vom ersten Kontakt bis zur Hauptverhandlung und unterstützen auch danach bei der Erfüllung von den vom Gericht auferlegten Weisungen und Pflichten. Das Angebot der ?Jugendhilfe im Strafverfahren? ist kostenfrei und freiwillig.
Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, die jünger als 21 Jahre alt sind, und gegen
die ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, erhalten Hilfe beim ?Interventions- und Präventionsprogramm?. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Angebots informieren und vermitteln, wenn es um Themen wie Anzeigeerstattung, Polizeivernehmung und Wiedergutmachung geht. Zielgruppengerecht besprechen die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter wie ein Verfahren abläuft, wie Wiedergutmachung erfolgen kann und welche Hilfsangebote es gibt. Auch Vertrauenspersonen können in diesen Prozess mit eingebunden werden. Die Inanspruchnahme des ?Interventions- und Präventionsprogrammes? ist ebenfalls kostenfrei und freiwillig.
Über die Aufgaben und Möglichkeiten der Beratungsangebote ?Jugendhilfe im Strafverfahren? sowie ?Interventions- und Präventionsprogramm? informieren zwei neu aufgelegte Infokarten.
Redaktion DD-INside.com