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Sarrasani erhält Baugenehmigung

Am heutigen Freitag, 29. November 2024, konnte das Bauaufsichtsamt der Landeshauptstadt Dresden der SARRASANI Entertainment GmbH die Baugenehmigung für die Anlagen an der Lommatzscher Straße 125 erteilen. Ab sofort dürfen deshalb Veranstaltungen in dem Zelt durchgeführt werden.

Zuvor hatte die SARRASANI Entertainment GmbH dem öffentlich bestellten Prüfingenieur am späten Donnerstagnachmittag weitere Unterlagen vorgelegt. Diese weisen die Standsicherheit und den Brandschutz für die Anlagen nach. Demnach wäre die Standsicherheit bei einem möglichen Brandfall unter Temperaturbelastung in der zur Verfügung stehenden Rettungszeit gewährleistet. Die Zeltkonstruktion hält also so lange bis alle Zuschauer, Künstler und das Personal das Zelt verlassen haben. Dieser Nachweis musste durch den Veranstalter vor der Erteilung der Baugenehmigung erbracht werden, weil die Zelte den erforderlichen Feuerwiderstand von 30 Minuten (feuerhemmend, F30), der für Versammlungsstätten vorgeschrieben ist, nicht aufweisen.

Entsprechend der erteilten Baugenehmigung darf in den Zelten dennoch weder mit offenem Feuer umgegangen noch brennbare Flüssigkeiten und Gase bzw. pyrotechnische Gegenstände verwendet werden.

Feuerstätten für die Zubereitung von Speisen und Getränken sowie die Verwendung von Kerzen und ähnlichen Lichtquellen als Tischdekoration sind ebenfalls verboten.

Das bisher festgesetzte Zwangsgeld wird nicht fällig, da das Unternehmen durch das Vorlegen der Unterlagen rechtmäßige Zustände herbeiführt hat. Das Bauaufsichtsamt wird gegenüber der SARRASANI Entertainment GmbH allerdings ein Bußgeldverfahren einleiten, denn die Nutzung der Anlagen ohne Baugenehmigung ist ein Verstoß gegen die Sächsische Bauordnung. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

geschrieben am: 29.11.2024
Redaktion DD-INside.com


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