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Sarrasani: Nutzungsuntersagung bleibt bestehen

Für das Zirkuszelt und die zugehörigen Anlagen der SARRASANI Entertainment GmbH am Elbepark hat das Bauaufsichtsamt am Dienstag, 19. November 2024, eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen. Diese besteht weiterhin, weshalb keine Veranstaltungen in dem Zelt durchgeführt werden dürfen. Die sichere Nutzung der Zeltanlage hinsichtlich des Brandschutzes konnte gegenüber der Landeshauptstadt Dresden bis dato nicht bestätigt werden. Es fehlen noch so viele Nachweise, dass der beauftragte öffentlich bestellte Prüfingenieur für Brandschutz eine Freigabe nicht verantworten kann.

Die genehmigungspflichtigen Anlagen an der Lommatzscher Straße 125 umfassen neben dem Varieté-Zelt ein Foyer- und Backstage-Zelt, Büro, Küche, Garderobe-, Funktions- und WC-Container und einen Parkplatz. Eine Baugenehmigung für die Anlagen ist erforderlich, da das Zelt einschließlich der anderen Anlagen aufgrund der für fünf Jahre beabsichtigten Standzeit kein ?Fliegender Bau? nach § 76 SächsBO ist.

Dem Unternehmen wurde bereits im Spätsommer mitgeteilt, welche Voraussetzungen für eine fünfjährige Nutzung hinsichtlich des Brandschutzes und der Standsicherheit zu erbringen sind. Dem ist das Unternehmen bis dato nicht vollständig nachgekommen. Zuletzt wurden seitens der Bauaufsicht am 14. November 2024 nochmals die notwendigen Nachweise angemahnt. Am 21. November 2024 reichte das Unternehmen zwar weitere Unterlagen ein, die aber den Brandschutz nach wie vor nicht nachweisen können.

Da trotz der Nutzungsuntersagung am Sonntag, 24. November 2024, eine Veranstaltung in den nicht genehmigten Anlagen stattgefunden hat, hat die Stadt gegenüber dem Unternehmen ein Zwangsgeld in Höhe von 8.000 Euro verhängt. Bei einem erneuten Verstoß gegen die bestehende Nutzungsuntersagung drohen 24.000 Euro Zwangsgeld.

geschrieben am: 28.11.2024
Redaktion DD-INside.com


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