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Offene Wohngeldanträge sind kein Grund für Zwangsräumungen

Die Beschäftigten in der Dresdner Wohngeldstelle arbeiten die Anträge auf Wohngeld infolge der Wohngeldreform kontinuierlich ab. Vom 1. Januar bis 31. Oktober 2023 gingen insgesamt 25.298 Anträge ein. In der gleichen Zeit wurden 24.635 Anträge ? Neu- und Änderungsanträge ? bearbeitet und beschieden. Ende Oktober 2023 waren noch 5.220 Anträge offen, im Frühjahr waren es zeitweise 7.360 Anträge.

Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann erklärt: ?Noch sind wir nicht ganz durch mit der Wohngeldreform, aber wir sind auf einem guten Weg. Der Stapel offener Fälle wird kleiner. Ganz verschwinden wird er aber nicht, zumal jeden Monat rund 1.900 Anträge neu eingehen und viel Handarbeit erfordern.? Damit kritisiert Kaufmann auch die ungenügende Digitalisierung der Sozialverwaltung: ?Es stimmt leider, was oft berichtet wird: Wir arbeiten immer noch mit viel Papier. Selbst Anträge, die digital eingehen, werden ausgedruckt und in einer Papierakte abgeheftet. Das ist Sisyphusarbeit, nicht mehr zeitgemäß und auch für die Kollegen im Sozialamt höchst frustrierend. Bis 2027 bleibt der digitale Workflow in der Wohngeldbearbeitung hoffnungsvolle Zukunftsmusik.?

Allerdings tritt die Sozialbürgermeisterin Berichten entgegen, wonach unerledigte Wohngeldanträge in den vergangenen Monaten gehäuft Zwangsräumungen verursacht hätten: ?Das stimmt nicht. Da wurden leider verschiedene Sachverhalte miteinander vermischt. Es besteht keinerlei Kausalität zwischen offenen Wohngeldanträgen einerseits und Zwangsräumungen andererseits. Diese beiden unabhängig voneinander auftretenden Ereignisse fallen lediglich zeitlich zusammen. In Dresden ist uns aktuell kein Fall bekannt, in dem ausgebliebenes Wohngeld zum Verlust der Wohnung geführt hätte.?

Sozialamt empfiehlt Online-Assistent auf www.dresden.de/wohngeld

Vollständige Wohngeldanträge werden aktuell innerhalb weniger Wochen bewilligt. Fehlen nötige Informationen, wie beispielsweise Angaben zu Haushaltsmitgliedern und Wohnkosten oder wichtige Unterlagen wie Mietvertrag oder Lohnbescheinigungen, fordert das Sozialamt die Daten von den Antragstellern an. Deshalb sollten Antragsteller anhand der Checkliste oder anhand des Online-Assistenten auf www.dresden.de/wohngeld prüfen, ob ihre Unterlagen vollständig sind. Das beschleunigt die Bearbeitung und damit die finanzielle Entlastung. Wohngeld wird in der Regel für ein Jahr bewilligt, im Einzelfall sind bis zu zwei Jahre möglich. Jede Änderung, die Auswirkung auf das Wohngeld haben kann, beispielsweise Mieterhöhung oder höheres Einkommen, muss der Wohngeldstelle mitgeteilt werden. 

Mieter, die zwei Monate und länger keine Miete zahlen, riskieren eine Kündigung ihres Mietvertrags. Wenn sie innerhalb der gesetzten Frist nicht ausziehen, kann der Vermieter auf Räumung klagen. Reagieren Mieter dann immer noch nicht, kann die Zwangsräumung angeordnet werden. Das bedeutet: Ein Gerichtsvollzieher lässt auf Kosten der Mieter alle Möbel, Geräte und Gegenstände aus der Wohnung entfernen. Bei Stromschulden droht eine Stromsperre. Auf keinen Fall sollten Mieter die Mahnbriefe ignorieren. Besser ist es, mit dem Vermieter oder dem Energieversorger rechtzeitig zu sprechen und die Gründe für den Zahlungsverzug zu schildern. Oft sind Ratenzahlungen möglich. In bestimmten Fällen übernimmt das Jobcenter oder das Sozialamt die Schulden. Das Sozialamt bietet eine Beratung für betroffene Mieter an. Termine können online unter www.dresden.de/soziale-probleme oder telefonisch unter 0351-4884981 vereinbart werden.

Wohngeldreform sorgte für Antragsflut

Die gestiegenen Wohnkosten, Heizung und Energie belasten viele Haushalte, auch in Dresden. Deshalb trat zum 1. Januar 2023 die umfangreichste Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands in Kraft. Das Wohngeld wurde angehoben, ein dauerhafter Heizkostenzuschlag eingeführt und mehr Haushalte bekamen Anspruch auf Wohngeld. Daraufhin gingen in der Wohngeldstelle des Dresdner Sozialamts knapp dreimal so viele Wohngeldanträge wie zuvor ein. Das Personal wurde von 41 auf 82 Vollzeitkräfte verdoppelt. Aktuell dauert die Bearbeitung eines Wohngeldantrags durchschnittlich 15 Wochen.

geschrieben am: 17.11.2023
Redaktion DD-INside.com


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