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Landeshauptstadt Dresden verhängt wegen steigender Ausgabeerwartungen Haushaltssperre

Die Landeshauptstadt Dresden hat die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung ausgewertet und eine Prognose über Einnahmen und Ausgaben im laufenden Haushalt 2023 erstellt. Das Ergebnis: die Einnahmen steigen nicht so stark wie erhofft, während gleichzeitig die städtischen Ausgaben erheblich anwachsen. Ursache hierfür sind unter anderem die in Folge des Ukrainekrieges steigenden Energiekosten sowie deutlich erhöhte Zuschussbedarfe bei den städtischen Unternehmen, die Unterbringungskosten für Menschen auf der Flucht und Personalkostensteigerungen durch den gerade abgeschlossenen Tarifvertrag. Aus diesem Grund hat die Fachbedienstete für das Finanzwesen, Cornelia Möckel, mit sofortiger Wirkung eine Haushaltssperre erlassen. 
Noch im November und auch in den zurückliegenden Steuerschätzungen waren die kommunalen Einnahmen wesentlich positiver prognostiziert worden, als in der jetzt vorliegenden Mai-Steuerschätzung. So wird die Gewerbesteuer, als Haupteinnahmequelle des städtischen Haushaltes, nach den derzeitigen Prognosen im Jahr 2023 keine größere entlastende Wirkung erzielen können. In den vorangegangenen Jahren gab es für die Landeshauptstadt auch Kostensteigerungen, nur entwickelte sich parallel dazu bisher die Gewerbesteuereinnahme dynamisch positiv. Zwar wird der Jahresabschluss 2022 mit einem positiven Ergebnis von 17,7 Millionen Euro abschließen, aber auch dies wird nur einen Teil der zu erwartenden Mehrausgaben kompensieren können. 
Die Personalkosten der Verwaltung (inklusive Eigenbetriebe ohne das städtische Klinikum) werden nach den vorliegenden Berechnungen in 2023 um rund sieben Millionen Euro steigen, in 2024 sogar um 17 Millionen. Weitere Risiken bestehen beim erweiterten Wohngeld mit rund acht Millionen Euro. Steigende Betriebskosten bei Schulen und Kitas machen fast 15 Millionen Euro aus und für die Unterbringung von Menschen auf der Flucht werden voraussichtlich rund 38 Millionen Euro mehr anfallen, als bei der Haushaltserstellung zu erwarten waren. Die in den letzten Monaten geführten Gespräche der Kommunen zu finanziellen Unterstützungen von Bund und Freistaat zur Bewältigung der Folgen des Ukraine-Krieges und den schnell wachsenden Herausforderungen bei der Unterbringung von Geflüchteten, haben bisher kaum verwertbare Ergebnisse erzielt. Hilbert: ?Von der einen Milliarde Euro, die der Bund zur Entlastung der Länder avisiert, bleiben etwa 47 Millionen Euro für den gesamten Freistaat. In Dresden könnten im ?günstigsten? Fall etwa 6, 5 Millionen ankommen. Das ist nicht mal ein Tropfen auf den heißen Stein?.
Aufgrund dieser Gesamtsituation ist es notwendig, haushalterische Anstrengungen zu unternehmen, um die Landeshauptstadt Dresden finanziell weiterhin handlungsfähig zu erhalten und die Umsetzung des dringend nötigen Investitionsprogrammes nicht zu gefährden. 
Daher wird ab Montag, 5. Juni 2023, eine Haushaltsperre über alle konsumtiven zahlungswirksamen Ausgaben verfügt. Ausgenommen davon sind Pflichtleistungen, für die seitens der Landeshauptstadt Dresden eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung besteht, wie beispielsweise im Bereich der sozialen Leistungen und der Jugendhilfe. Der Erlass der haushaltswirtschaftlichen Sperre umfasst ebenfalls nicht die Personalkosten sowie die Investitionen.
Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden, Dirk Hilbert, erklärte dazu: ?Die Gesamtrisiken für das laufende Haushaltsjahr bewegen sich bei bis zu 80 Millionen Euro. Schaut man genauer hin wird deutlich, dass ein großer Teil dieser Summen nicht oder nur wenig durch die Stadt selbst zu beeinflussen sind. Wie viele andere Kommunen auch, ist Dresden gezwungen, auf diese Ausgabenexplosion zu reagieren. Es ist zwingend erforderlich, dass der Freistaat und der Bund die Kommunen stärker unterstützen. Die steigenden Löhne und die Energiekosten belasten die Verwaltung genauso, wie die städtischen Unternehmen. Insbesondere beim Thema Asyl braucht es eine Abkehr von Pauschalen, die die lokale Situation nicht berücksichtigen und endlich eine Spitzabrechnung über die realen Kosten.?
Der Oberbürgermeister informiert am Montag, 5. Juni 2023 den Stadtrat vertiefend dazu im Ältestenrat und im Finanzausschuss. 

geschrieben am: 05.06.2023
Redaktion DD-INside.com


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