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Neuer Dresdner Mietspiegel veröffentlicht

Dresdnerinnen und Dresdner zahlen durchschnittlich eine Miete von 7,06 Euro pro Quadratmeter. Vor zwei Jahren waren es noch 6,67 Euro. Die Bestandsmieten sind in den vergangenen zwei Jahren demnach durchschnittlich um 5,8 Prozent gestiegen. Das geht aus dem neuen Dresdner Mietspiegel hervor, der ab sofort auf www.dresden.de/mietspiegel heruntergeladen werden kann. Das für den Mietspiegel zuständige Sozialamt beantwortet im Folgenden die häufigsten Fragen rund um den neuen Dresdner Mietspiegel.

Wie entwickeln sich die Mieten?
Lagen 2020 noch 31 Prozent der Wohnungen bei Mieten unter sechs Euro pro Quadratmeter, sind es jetzt nur noch 23 Prozent. Gestiegen ist dagegen der Anteil der Wohnungen mit Mieten ab acht Euro pro Quadratmeter von 14 auf 20 Prozent. 
Fasst man alle in den Mietspiegel eingegangenen Mieten in Dresden zusammen, dann sind die Mieten seit 2020 von durchschnittlich 6,67 Euro pro Quadratmeter auf 7,06 Euro pro Quadratmeter angestiegen. Das entspricht einem durchschnittlichen Anstieg von 5,8 Prozent. Das ist jedoch eine sehr vereinfachte Betrachtung. Wenn Vermieterinnen und Vermieter die Miete erhöhen wollen, dann müssen sie genauer hinsehen und die ortsübliche Vergleichsmiete beachten.

Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist der Dreh- und Angelpunkt des Mietspiegels. Sie gibt an, wie viel für eine vergleichbare Mietwohnung in Dresden gezahlt werden muss. Einfluss auf die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete haben Wohnungsgröße, Baujahr, Ausstattung und Wohnlage. Die konkrete ortsübliche Vergleichsmiete muss daher für jede Wohnung einzeln ermittelt werden.
Die einzelnen Segmente des Dresdner Wohnungsmarkts weisen dabei eine differenzierte Mietpreisstruktur und unterschiedliche Steigerungsraten auf. So beträgt zum Beispiel die ortsübliche Vergleichsmiete für eine 28 Quadratmeter-Plattenbauwohnung im 17-Geschosser ohne Balkon aktuell durchschnittlich 6,72 Euro pro Quadratmeter. Gegenüber dem Jahr 2020 ist dies eine Erhöhung um 4,8 Prozent. Dagegen weist eine nach 2015 neu errichtete barrierefreie Wohnung mit 100 Quadratmetern Wohnfläche in guter Wohnlage, mit Balkon und sehr guter Ausstattung aktuell eine durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete von 10,85 Euro pro Quadratmeter auf. Das entspricht einem Anstieg von 2,5 Prozent in den letzten zwei Jahren.

Wie steht Dresden im Vergleich zu anderen Städten?
Die ortsübliche Vergleichsmiete in Sachsens Landeshauptstadt liegt im Mittelfeld der deutschen Großstädte. In München (12,05 Euro pro Quadratmeter), Freiburg (9,79 Euro pro Quadratmeter) und Hamburg (9,29 Euro pro Quadratmeter) fallen im Durchschnitt wesentlich höhere Mieten an als in Dresden. 

Wann gilt der Mietspiegel?
Der neue Dresdner Mietspiegel gilt vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024. 

Für wen gilt der Mietspiegel: Der Mietspiegel muss von den Vermieterinnen und Vermietern immer dann beachtet werden, wenn sie die Miete für eine in Dresden gelegene Wohnung erhöhen wollen. Das gilt sowohl bei Mieterhöhungsverlangen in laufenden Mietverträgen (Kappungsgrenze) als auch beim Abschluss von Neuverträgen (Mietpreisbremse). Mieterinnen und Mieter können eine Mieterhöhung ablehnen, wenn sie über der im Mietspiegel ausgewiesenen Spanne der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Der Mietspiegel gibt somit beiden Mietvertragsparteien Sicherheit. 
Seit 1. Juli 2020 gilt in Dresden die Sächsische Kappungsgrenzen-Verordnung. Demnach ist zwar weiterhin eine Erhöhung der laufenden Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich (§ 558 BGB), allerdings darf die Bestandsmiete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 15 Prozent angehoben werden. Aufgrund der seit dem 13. Juli 2022 anzuwendenden Sächsischen Mietpreisbegrenzungsverordnung; ist der Mietspiegel auch beim Abschluss von neuen Mietverträgen heranzuziehen. Zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses darf die Miete, von wenigen Ausnahmen abgesehen, maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Wie wird ein Mietspiegel erstellt?
Das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung Hamburg hat den qualifizierten Mietspiegel nach den Vorgaben des Zivilrechts und nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen im Auftrag der Landeshauptstadt Dresden erstellt. In die Mietspiegelauswertung dürfen nur in den letzten sechs Jahren geänderte Bestandsmieten und neu abgeschlossene Mieten eingehen. Alle Daten für den neuen Mietspiegel wurden schriftlich bei Mieterinnen und Mietern sowie Wohnungsunternehmen erhoben. Die befragten Haushalte bzw. Wohnungen wurden anhand einer Zufallsstichprobe ermittelt. Die Interessensvertretungen der Vermieterinnen und Vermieter sowie der Mieterinnen und Mieter haben den Mietspiegel anerkannt.

Wer hat bei der Erstellung des Mietspiegels mitgewirkt?
Rund 2.500 Mieterinnen und Mieter nahmen an der vom ALP Institut durchgeführten Mietspiegelbefragung teil und lieferten wertvolle Angaben zu ihren Wohnungen. Die Beantwortung war auch mittels Online-Fragebogen möglich; rund 40 Prozent der teilnehmenden Mieterinnen und Mieter nutzen diese Variante. Von Wohnungsunternehmen flossen die Angaben zu 1.000 Wohnungen in die Datenauswertung ein. Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Mieterschaft, Wohnungswirtschaft und Stadtverwaltung, hat die Mietspiegelerstellung begleitet. 

Wo ist der neue Mietspiegel erhältlich?
Der Mietspiegel kann kostenfrei unter www.dresden.de/mietspiegel heruntergeladen werden. Rechtzeitig zum Jahresbeginn 2023 wird auf der Webseite das aktualisierte Berechnungstool bereitgestellt. Mit ihm kann die ortsübliche Vergleichsmiete einer Wohnung schnell und sicher ermittelt werden. Die gedruckte Mietspiegelbroschüre 2023 ist gegen eine Schutzgebühr von zwei Euro in jedem Bürgerbüro und bei der Stadtkasse erhältlich. Adressen und Öffnungszeiten finden Sie hier: Bürgerbüros | Dienstleistungen | Landeshauptstadt Dresden


www.dresden.de/mietspiegel

geschrieben am: 01.12.2022
Redaktion DD-INside.com


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