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Minijobber in Dresden - die Weihnachtszeit als Chance?

Abbildung 1: Nebenjob als Weihnachtsmann - viel Geld in wenigen Stunden verdienen!Die Arbeitslosigkeit in Dresden ist seit Jahren stark rückläufig, wie sich aus einer offiziellen Statistik der Stadt auf dresden.de ergibt. Waren 2009 noch 29.918 Männer und Frauen ohne Job, so hatte sich diese Zahl 2013 immerhin auf 23.105 reduziert. Im Monat November dieses Jahres, so meldet die Agentur für Arbeit, waren es sogar mehr als 800 Arbeitslose weniger als im Vorjahresmonat.
 

Das ist eine erfreuliche Entwicklung. Dennoch sind in der Hauptstadt Sachsens auch in diesem Winter mehr als 20.000 Menschen ohne Job. Das Weihnachtsgeschäft kann für sie eine Chance darstellen, zumindest vorübergehend einen Minijob auszuüben. Schließlich geht es in dieser Zeit traditionell hoch her in vielen Unternehmen. Zusätzliche Helfer sind in dieser Situation besonders gefragt.
 

Wo entstehen Minijobs in der Weihnachtszeit?

Möglichkeiten gibt es viele für Menschen, die in der Weihnachtszeit auf der Suche nach einer kurzfristigen Beschäftigung sind. Bereits ab Mitte November boomt das Weihnachtsgeschäft und damit auch die Nachfrage nach Aushilfen in den verschiedensten Bereichen. Dazu gehören zum Beispiel die Folgenden:
 

  • Der Einzelhandel sucht jedes Jahr Arbeitswillige für verschiedenste Tätigkeiten. Sowohl Verkäufer und Kundenberater als auch Geschenke-Einpacker sind gefragt. Auch im Lager benötigen viele Unternehmen in der Weihnachtszeit Hilfe, um alle anfallenden Arbeiten zu erledigen. Mit der eigenen Belegschaft kommen die wenigsten Betriebe in dieser Zeit aus.
     

  • Wem die Kälte nichts ausmacht, der kann sich auf eine Stelle auf Weihnachtsmärkten oder als Christbaumverkäufer bemühen. Letzteres ist auch auf selbstständiger Basis möglich.
     

  • Ein besonders gutes Verdienst erhalten Weihnachtsmänner. Vor allem, wer sich am Heiligen Abend in ein Kostüm zwängt, kann in wenigen Stunden das maximale Verdienst als Minijobber erhalten. Es werden übrigens nicht nur Weihnachtsmänner gesucht, sondern beispielsweise auch Engel – eine gute Alternative für Frauen auf Jobsuche.
     

  • Auch in der Gastronomie gibt es rund um Weihnachten eine Menge zu tun.
     

Für die meisten Minijobs in der Weihnachtszeit sind wenige oder keine Voraussetzungen nötig – abgesehen von einer hohen Motivation, Fleiß und Freundlichkeit. Allerdings ist es ratsam, sich möglichst rechtzeitig zu bewerben. Der Ansturm auf viele Jobs ist hoch. Wer in der Gastronomie tätig sein möchte, sollte außerdem schon etwas Erfahrung vorweisen können.


Was sollte in Bezug auf die rechtliche Seite bedacht werden?

Abbildung 2: Rechtliche Vorschriften sollten unbedingt beachtet werden! Versäumnisse können später vor allem für Arbeitgeber teuer werden!Ein Minijob ist nach § 8 I Nr. 1 SGB IV eine geringfügige Beschäftigung. Personen, die in der Weihnachtszeit in einem solchen Arbeitsverhältnis tätig sind, müssen einige Dinge beachten:

  • Das Gehalt darf maximal 450 Euro betragen. Bis zum Jahresbeginn 2013 waren es noch 400 Euro.
     

  • Dafür müssen Minijobber nun einen Eigenanteil zur Rentenversicherung zahlen – außer sie lassen sich davon befreien. Dieser beträgt in den meisten Fällen 3,9 Prozent.
     

  • Sind Minijobber wegen einer von ihnen nicht verschuldeten Krankheit oder einer medizinischen Rehabilitations- beziehungsweise Vorsorgemaßnahme arbeitsunfähig, erhalten Sie eine Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen.
     

  • Beim Kündigungsschutz gelten dieselben Regeln wie für andere Arbeitnehmer auch. Allerdings kann für eine vorübergehende Aushilfstätigkeit eine kürzere Kündigungsfrist als vier Wochen im Vertrag vereinbart werden.
     

  • Auch ein Minijobber hat grundsätzlich ein Anrecht auf Urlaub. Dieser wird anhand der Werktage berechnet, die ein Arbeitnehmer in einer Woche arbeitet. Die Zahl der Arbeitsstunden spielt dabei zunächst keine Rolle.
     

Wer einen Minijob in der Weihnachtszeit ausübt, wird sich in der Regel um Dinge wie einen Urlaubsanspruch wenig Gedanken machen. Die meisten Arbeitnehmer lassen sich auch in einem solchen Fall von der Pflicht zur Einzahlung in die Rentenversicherung befreien, da sie wenig Sinn in einer solchen Zahlung sehen.
 

Wichtig ist allerdings die Höhe des Verdienstes. Grundsätzlich kann ein Minijobber auch mehrere geringfügige Beschäftigungen ausüben, dann wird das Verdienst allerdings zusammengezählt. Die Summe darf 450 Euro nicht überschreiten. Sobald dies der Fall ist, wird der Job versicherungspflichtig. Bis zu einem Entgelt von 850 Euro pro Monat zahlt der Arbeitnehmer allerdings nur einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag. Übrigens ist es auch möglich, einen Minijob zusätzlich zu einem normalen Job auszuüben. Im Minijobber-E-Book von Lexware werden weitere Tipps für Minijobber und auch Arbeitgeber präsentiert, so dass sich stets die individuell perfekten Lösungen finden lassen.
 

Minijob als Sprungbrett für einen richtigen Job - wahrscheinlich oder eher ein Traum?

Ein Minijob in der Weihnachtszeit kann eine gute Möglichkeit darstellen, etwas Geld für Weihnachtsgeschenke zu verdienen und sich zu beschäftigen – auch Zweiteres ist für viele Arbeitslose ein Kriterium. Doch wie sieht es mit der Möglichkeit aus, dass ein Minijob ein Sprungbrett für den Wiedereinstieg ins Berufsleben darstellt?
 

Glaubt man diversen Sozial- und Frauenverbänden, Gewerkschaften und Wissenschaftlern, so stehen die Chancen, über einen Minijob einen regulären Beruf zu erhalten, eher schlecht. Für viele Arbeitnehmer ist diese Form der Beschäftigung demnach eher eine Sackgasse – vor allem für verheiratete Frauen. Wer zu lange nur Minijobs ausübt, verringert dadurch sogar seine Chancen auf eine Vollzeitstelle.
 

Zu viel sollten sich Arbeitssuchende also nicht von einem kurzfristigen Beschäftigungsverhältnis zur Weihnachtszeit erwarten. Wer aber ohnehin gerade keine anderen Möglichkeiten sieht und auf der Suche nach eine kleinen Extraverdienst ist, muss deshalb von einem Job als Weihnachtsbaumverkäufer oder Aushilfskassierer nicht Abstand nehmen. Schließlich ist es gerade in der Weihnachtszeit schön, ein bisschen mehr Geld in der Tasche zu haben und zudem regelmäßig unter Leute zu kommen.
 

Abbildung 3: Beschäftigung in der Weihnachtszeit - auch das ist für Arbeitslose neben dem Verdient mitunter sehr wertvoll!

Der Winterdepression entgehen

Minijobs haben noch einen grundsätzlichen Vorteil, abgesehen von Verdienstmöglichkeiten. Gerade Arbeitslose sind in der Weihnachtszeit oft gefährdet, in eine trübselige Stimmung zu geraten, sitzen sie daheim und grübeln, während sich andere eifrig auf das Weihnachtsfest vorbereiten. Dunkelheit, Schnee und Kälte erhöhen noch das Risiko einer Winterdepression.
 

Ein Minijob eröffnet die Gelegenheit, auf andere Gedanken zu kommen und am Weihnachtstrubel teilzunehmen. Außerdem erhalten Beschäftigte so das Gefühl, gebraucht zu werden. Das kann nicht zuletzt auch motivierend für die langfristige Suche nach einer neuen Arbeitsstelle sein. Manchmal sorgen geringfügige Beschäftigungen auch für neue Ideen diesbezüglich.


Bildquellen:

Abbildung 1: © alexandria (CC0-Lizenz) / pixabay.com
Abbildung 2: © taken (CC0-Lizenz) / pixabay.com
Abbildung 3: © Hans (CC0-Lizenz) / pixabay.com
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