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Sportwetten, Casino und Co.: Kann man Gewinne eigentlich einklagen?

 Gelegentliches Glücksspiel gehört für viele Deutsche einfach dazu: So geben regelmäßig etwa 30 Prozent der befragten Bundesbürger an, im vergangenen Jahr mindestens einmal eine Sportwette platziert oder ein Online-Casino besucht zu haben. Doch kann man im Erfolgsfalle auf einer Auszahlung bestehen und ist diese Art des Freizeitvergnügens überhaupt legal?



Das Glücksspielmonopol des deutschen Staates
 
Zunächst muss man festhalten, dass Glücksspiel und Lotterien in Deutschland Sache der staatlichen Lotteriegesellschaften sind. Zudem ist die Veranstaltung von Glücksspielen sogar grundsätzlich gemäß § 284 StGB strafbar, wenn keine behördliche Erlaubnis vorliegt. Da der Gesetzgeber jahrelang keine neuen Lizenzen vergab, war daher das Spielen in Online-Casinos de facto verboten. 
 
Kann man Gewinne einklagen?
 
Weil diese Ungleichbehandlung von staatlichen Lotto-Gesellschaften und privaten Wettanbietern und Online-Spielotheken gegen EU-Recht verstieß, hat der Gesetzgeber nun im neuen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) fundamentale Änderungen beschlossen. Von nun an können Anbieter eine staatliche Erlaubnis beantragen. Wer als Casino Betreiber die gesetzlichen Vorschriften des GlüStV einhält, kann daher mit einer staatlichen Konzession sein Geschäft legal und wie jedes andere Gewerbe auch betreiben. Die Folgen für deutsche Kunden: Neben einem besseren Schutz vor unfairen Anbietern haben sie jetzt auch einen rechtlichen Anspruch auf die Auszahlung ihrer Gewinne. 
 
Worauf sollte man achten?
 
Aller Erfahrung nach sind die meisten Anbieter von Online-Glücksspielen auch in der Vergangenheit durchaus zuverlässig bei der Auszahlung von etwaigen Gewinnen gewesen. Wer mit einigem Glück einen hohen mehrstelligen Betrag gewonnen hat, der dürfte dennoch als Erstes an eine schnelle und erfolgreiche Auszahlung seines unverhofften Geldsegens denken. Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag sind die Spieler nun rechtlich auf der sicheren Seite, können sie doch ihren Anspruch wie jede andere Geldschuld auch vor den Gerichten einfordern. Der Haken dabei: Es muss sich um einen bei den deutschen Behörden angemeldeten Anbieter handeln. Nur dann gilt das veranstaltete Glücksspiel als "erlaubt" im rechtlichen Sinne und kann einen Anspruch begründen. Ob eine Online-Spielothek eine solche Konzession tatsächlich vorweisen kann, checkt man am besten in einem speziellen Casino Vergleich von Glücksspiel-Experten: Hier als "legal" gelistete Anbieter sind durch die Glücksspielbehörde zugelassen und erfüllen alle Regeln des GlüStV zu Fairness und Spielerschutz. 
 
Welche Regeln zum Spielerschutz gelten zukünftig?
 
Um eine behördliche Erlaubnis zu erhalten, müssen alle Online-Casinos ab sofort mehrere Vorschriften erfüllen. Zum einen wird ein einheitliches System zur Spieler-Identifikation eingeführt. Damit soll ein monatliches Einzahlungslimit von 1000 Euro durchgesetzt werden, welches anbieterübergreifend gilt. Hiermit will der Gesetzgeber der gelegentlich auftretenden Verschuldung einzelner Spieler entgegenwirken. Zum anderen sollen nun virtuelle Slot-Maschinen weiter beschränkt werden. Künftig sind 5 Sekunden Wartezeit und ein Einsatzlimit von 1.00 Euro für jede einzelne Drehung Pflicht. Außerdem müssen die Anbieter den staatlichen Behörden jederzeit Zugriff auf ihre Daten ermöglichen und verbindlich an der neuen gemeinsamen Spielersperrdatei OASIS teilnehmen.
 
Muss man nun auf Gewinne Steuern zahlen?
 
Grundsätzlich muss man alle Einkünfte gegenüber dem Finanzamt angeben und gegebenenfalls versteuern. Gewinne aus erlaubtem Glücksspiel sind jedoch bereits versteuert: So gilt etwa für Sportwetten derzeit eine Wettsteuer von 5,3 Prozent. Diese Steuern werden von den Online-Casinos automatisch bei jedem Einsatz erhoben und müssen daher von den Spielern nicht extra abgeführt werden. Wer daher mit etwas Glück den Jackpot knackt, kann sich ganz ohne Steuerpflicht über seinen Gewinn freuen. Wer dann noch einen Anbieter mit staatlicher Erlaubnis gewählt hat, ist auch rechtlich auf der sicheren Seite. 
 
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