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Opposition klagt gegen Versammlungsrecht

Grüne, Linke und SPD im Landtag wollen vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof das im Januar dieses Jahres beschlossene Versammlungsrecht kippen. In der vergangenen Woche sei eine Normenkontrollklage eingereicht worden, sagte der von den Fraktionen beauftragte Rechtswissenschaftler Ralf Poscher am Dienstag in Dresden.

Dresden . Grüne, Linke und SPD im Landtag wollen vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof das im Januar dieses Jahres beschlossene Versammlungsrecht kippen. In der vergangenen Woche sei eine Normenkontrollklage eingereicht worden, sagte der von den Fraktionen beauftragte Rechtswissenschaftler Ralf Poscher am Dienstag in Dresden. Das Gesetz verstoße gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und teilweise gegen das Recht auf Meinungsfreiheit. CDU und FDP halten dagegen.

Nach dem Versammlungsgesetz sollen Demonstrationen unter anderem an bestimmten Orten wie der Dresdner Frauenkirche und dem Leipziger Völkerschlachtdenkmal verhindert werden, wenn Ausschreitungen drohen. Sie seien aber nicht «eigens dem Gedenken und Erinnern gewidmete Orte», sagte Poscher. Behörden könnten demnach ohne Vorgaben weitere Orte festlegen, an denen bei Versammlungen «eine Gefahr für die Menschenwürde» ausgehe. Dies sei aber Aufgabe des Gesetzgebers.

Das Gesetz sehe außerdem ein Verbot von Versammlungen vor, bei denen die «nationalsozialistische oder die kommunistische Gewaltherrschaft» verharmlost werde oder die Opfer in ihrer Würde verletzt würden. Das Bundesverfassungsgericht hatte Poscher zufolge in dieser Frage in Bezug auf Gedenkveranstaltungen Rechtsextremer an Rudolf Hess im oberfränkischen Wunsiedel geurteilt, dass sich dieses Sonderrecht, das sich auf die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft beziehe, nicht verallgemeinern lasse.

Der Rechtsexperte monierte zudem fehlende Passagen des zu beschließenden Gesetzestextes bei der Verabschiedung im Landtag. Der Freistaat hat Poscher zufolge das Versammlungsgesetz inhaltlich vom Bundesgesetz übertragen. Dabei seien der Staatsregierung «handwerkliche Fehler» unterlaufen. Mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 sei den Ländern die Kompetenz beim Versammlungsgesetz übertragen worden.

Poscher rechnet nach eigenen Angaben mit großen Chancen auf Erfolg. «Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Gesetz so bestätigt wird», sagte der Versammlungsrechtler von der Universität Freiburg.

Aus Sicht von FDP-Fraktionschef Holger Zastrow gebiete das neue Versammlungsrecht «dem Missbrauch von Gedenktagen und -orten durch Extremisten wirkungsvoll Einhalt». Die Feuertaufe sei beim Neonazi-Aufmarsch zum 65. Jahrestag der Bombardierung Dresdens am 13. Februar bestanden worden. Zastrow bezeichnete es als gute Ergänzung zur Zivilcourage aller. Die Argumentation der Opposition sei nicht nachvollziehbar.

Ähnlich sieht es die CDU-Fraktion. Grüne, Linke und SPD seien jetzt in der Pflicht zu erklären, «wie sie den Dresdnern ein würdevolles Gedenken am 13. Februar ermöglichen wollen», sagte der rechtspolitische Sprecher Marko Schiemann.

Die Opposition verteidigte ihr Vorgehen. Das Gesetz höhle die Versammlungsfreiheit aus, erklärte Klaus Bartl von den Linken. Nach Auffassung der SPD schränkt das Gesetz die Demokratie ein. «Im Kampf gegen Rechtsextremismus geht es darum, die Verfassung zu verteidigen, nicht sie zu verändern», sagte Sabine Friedel.

Die Grünen sprachen von «einer fundamentalen Grenzüberschreitung des Staates». Die schwarz-gelbe Koalition maße sich an, «den Bürgern vorzuschreiben, wie das richtige Gedenken und die richtigen Gedenkorte auszusehen haben», erklärte Johannes Lichdi.



ddp - Bild © ddp

geschrieben am: 17.08.2010
Redaktion DD-INside.com


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