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Weiter Streit um Street View

Im Streit um Googles umstrittenen Internetdienst Street View lehnen die zuständigen Bundesminister ein spezielles Gesetz ab. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte am Wochenende, es gehe um mehr als Google Street View. «Deswegen ist der einzelfallbezogene Gesetzentwurf des Bundesrates, eine Art -Lex Google-, nach meiner Auffassung unzureichend», fügte er hinzu.

Berlin . Im Streit um Googles umstrittenen Internetdienst Street View lehnen die zuständigen Bundesminister ein spezielles Gesetz ab. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte am Wochenende, es gehe um mehr als Google Street View. «Deswegen ist der einzelfallbezogene Gesetzentwurf des Bundesrates, eine Art -Lex Google-, nach meiner Auffassung unzureichend», fügte er hinzu. Auch Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) sagte, mit einer «Lex Google» würde man «zu kurz springen». Die Bundesregierung sei sich jedoch einig, dass das Datenschutzrecht ans Internetzeitalter angepasst werden müsse. Nach Angaben des Innenministeriums wird sich das Kabinett am Mittwoch mit der Bundesratsinitiative befassen.

Ein Sprecher des Innenministeriums sagte, sein Haus prüfe, inwieweit das Datenschutzrecht an das Internetzeitalter insgesamt anzupassen sei beziehungsweise ob und inwieweit der Umgang mit Geoinformationen generell eine gesetzliche Regelung erfordere. Erst nach einer umfassenden Bestandsaufnahme werde man zeitnah Lösungen vorlegen.

Die Bundesländer verstärkten unterdessen den Druck auf die Bundesregierung. Hamburgs Justizsenator Till Steffen (GAL) sagte, Aigners Plan, »Google zur Einhaltung von Regeln zu zwingen, wird ohne gesetzliche Regelung scheitern». Der saarländische SPD-Landeschef Heiko Maas forderte eine klare Regelung im Bundesdatenschutzgesetz. Hier sei die Bundesregierung gefordert, die vom Bundesrat bereits beschlossene Änderung umzusetzen und ein entsprechendes Bundesgesetz umgehend auf den Weg zu bringen.

Dem Gesetzentwurf zufolge, dem am 9. Juli im Bundesrat alle Länder zugestimmt haben, müssten geplante Aufnahmen mindestens drei Monate vorab bei der jeweiligen Aufsichtsbehörde angemeldet werden. Personen müssen dem Entwurf zufolge automatisch unkenntlich sein. Sonstige Daten dürften nur genutzt werden, soweit Eigentümer oder Mieter nicht widersprochen haben. Bei Verstößen könnten Bußgelder bis 300 000 Euro verhängt werden.

«Besonders ältere Mitbürger müssen die Möglichkeit haben, sich unkompliziert gegen Google zu wehren», sagte Maas weiter. Daher sollten Einsprüche jederzeit formlos vorgebracht werden können und nicht nur in einer begrenzten Vier-Wochen-Frist. Notwendig sei grundsätzlich ein nachprüfbarer und notfalls vom Verbraucher einklagbarer rechtlicher Rahmen in Form eines Bundesgesetzes.

Aigner sagte, es müsse eine vernünftige Balance gefunden werden zwischen den neuen technischen Möglichkeiten, von denen auch viele Verbraucher profitierten, und dem Schutz der Privatsphäre des Einzelnen. Google müsse jeden einzelnen Widerspruch, «egal ob er per Post oder Mail eingereicht wurde», umsetzen, fügte sie hinzu. Vorher dürfe der Dienst für Deutschland nicht ans Netz gehen. Das Internetunternehmen hatte angekündigt, dass dies noch in diesem Jahr geschehen soll.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Verbraucherschutzministerium, Julia Klöckner (CDU), sagte: «Die Widerspruchsfrist ist ein Punkt, den ich für ziemlich problematisch halte.» Sie müsste länger sein.

Google hat bereits eine Vielzahl von Widersprüchen gegen die Veröffentlichung von Häusern in dem Internet-Stadtplandienst erhalten. Der Konzern gehe von einer fünfstelligen Zahl aus, sagte eine Unternehmenssprecherin. Bereits seit Mai vergangenen Jahres können laut Google Bürger schriftlich Widerspruch einreichen.

Auch Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP) will das tun. «Für mich ist das eine prinzipielle Frage und deshalb werde ich meine Möglichkeiten nutzen, dies zu verhindern», sagte er. «Wir stehen an einer Grenze: Die moderne Netzwelt und die schutzwürdige Privatsphäre dürfen nicht zu Gegnern werden.»

Unions-Fraktionsvize Michael Kretschmer (CDU) sagte, die Debatte sei «von einer Hysterie geprägt, die nervt. Wir brauchen nicht gleich über ein neues Gesetz zu reden.» Es sei gut, dass Google ein Widerspruchsrecht eingeräumt habe. Jetzt werde man sehen, ob das Verfahren funktioniere.

Die Linke-Innenexpertin Petra Pau sagte, die Häuser habe Google aufwendig dokumentiert, nun würden dem Unternehmen mit den Einsprüchen die Namen der Bewohner kostenfrei nachgeliefert. Sie regte stattdessen an, dass Bürgermeister, zumindest aber Wohnungsgesellschaften widersprechen.



ddp - Bild © ddp

geschrieben am: 15.08.2010
Redaktion DD-INside.com


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