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Gericht sieht Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Rufschädigung

Wegen eines Informationslecks beim Landesamt für Verfassungsschutz kann der Dresdner Amtsgerichtsdirektor Norbert Röger mit einer Entschädigung rechnen. Das Dresdner Landgericht erklärte am Mittwoch, in dem Fall liege ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte vor.

Dresden . Wegen eines Informationslecks beim Landesamt für Verfassungsschutz kann der Dresdner Amtsgerichtsdirektor Norbert Röger mit einer Entschädigung rechnen. Das Dresdner Landgericht erklärte am Mittwoch, in dem Fall liege ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte vor. Der vom Kläger geforderte Betrag von 250 000 Euro komme aber nicht in Betracht, sagte der Vorsitzende Richter Olaf Becker. Das Gericht schlug als Vergleich eine Summe von 12 500 Euro vor. Das Land hatte bislang jegliche Forderung zurückgewiesen. Beide Seiten haben nun bis zum 4. August Zeit, über den Vorschlag nachzudenken.

Röger war im Zuge der sogenannten Korruptionsaffäre vor drei Jahren in Verdacht geraten, in kriminelle Machenschaften verwickelt zu sein. Dabei ging es unter anderem um angeblichen Kindesmissbrauch und Korruption. Ausgangspunkt waren Geheimakten des Landesamtes für Verfassungsschutz, die ihn belasteten. Inhalte aus den Dossiers waren an die Öffentlichkeit gelangt.

Später stellte sich heraus, dass Röger und anderen Juristen nichts vorzuwerfen ist. Vorermittlungen und Disziplinarverfahren wurden eingestellt. Röger begründet seine Forderung unter anderem mit schweren Fehlern im Landesamt für Verfassungsschutz sowie fehlender Kontrolle durch das für die Aufsicht zuständige Innenministerium. Röger sagte in der Verhandlung, er sei mehrere Jahre lang bespitzelt worden wie zu Zeiten der DDR-Staatssicherheit.

Der Jurist wirft mit seiner Klage auch dem früheren Landesinnenminister und jetzigem Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) vor, dies nicht verhindert zu haben. Den früheren Justizminister Geert Mackenroth (CDU) macht er mitverantwortlich dafür, dass er am Ende mit vollem Namen in den Medien genannt worden sei. Das Gericht rief dazu auf, den Streit nun beizulegen und nicht länger in der Öffentlichkeit auszutragen. Bisherige Versuche, eine gütliche Einigung zu erzielen, waren gescheitert.

Kommt der Vergleich nicht zustande, könnte sich das Verfahren unter Umständen über Jahre hinziehen.



ddp - Bild © ddp

geschrieben am: 23.06.2010
Redaktion DD-INside.com


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