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Neue rechtliche Grundlage für Härtefallkommission
Das Kabinett hat am Dienstag eine neue Verordnung für die Arbeit der sächsischen Härtefallkommission beschlossen. Damit werde eine dauerhafte und unbefristete rechtliche Grundlage für das Gremium geschaffen, sagte Innenminister Markus Ulbig (CDU) in Dresden.
Dresden . Das Kabinett hat am Dienstag eine neue Verordnung für die Arbeit der sächsischen Härtefallkommission beschlossen. Damit werde eine dauerhafte und unbefristete rechtliche Grundlage für das Gremium geschaffen, sagte Innenminister Markus Ulbig (CDU) in Dresden. In einem Katalog seien Straftaten aufgelistet, die die Asylbewerber vom Härtefallverfahren kategorisch ausschließen, dazu gehörten die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung oder Mord. Straftaten mit besonderer Schwere der Schuld seien ein Ausschlussgrund, sagte Ulbig.
Aus Sicht von Ulbig hat sich die Härtefallkommission bewährt. In schwierigen Einzelfällen sei die notwendige Hilfe angeboten worden. Seit ihrem Bestehen im Oktober 2005 wurden laut Ulbig 121 Anträge gestellt. Davon seien 60 positiv beschieden worden. Aktuell gebe es noch fünf offene Verfahren.
Die Kommission, die sich aus Vertretern des Innen- und des Sozialministeriums, der Kirchen und der Kommunen zusammensetzt, trifft sich nach Ulbigs Angaben einmal im Monat. Ein Härtefall müsse innerhalb von drei Monaten entschieden werden.
Die Kommission wird bei drohenden Abschiebungen von Ausländern in Härtefällen zu Rate gezogen. Entgegen den gesetzlichen Regelungen kann so in Einzelfällen der Innenminister ein Aufenthaltsrecht für die Betroffenen anordnen.
Die bundesgesetzliche Rechtsgrundlage für die Härtefallkommission von 2005 war zunächst bis 2009 befristet. Die Befristung wurde dann aufgehoben, alle Bundesländer behielten ihre Kommissionen bei.
Redaktion DD-INside.com
Dresden . Das Kabinett hat am Dienstag eine neue Verordnung für die Arbeit der sächsischen Härtefallkommission beschlossen. Damit werde eine dauerhafte und unbefristete rechtliche Grundlage für das Gremium geschaffen, sagte Innenminister Markus Ulbig (CDU) in Dresden. In einem Katalog seien Straftaten aufgelistet, die die Asylbewerber vom Härtefallverfahren kategorisch ausschließen, dazu gehörten die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung oder Mord. Straftaten mit besonderer Schwere der Schuld seien ein Ausschlussgrund, sagte Ulbig.
Aus Sicht von Ulbig hat sich die Härtefallkommission bewährt. In schwierigen Einzelfällen sei die notwendige Hilfe angeboten worden. Seit ihrem Bestehen im Oktober 2005 wurden laut Ulbig 121 Anträge gestellt. Davon seien 60 positiv beschieden worden. Aktuell gebe es noch fünf offene Verfahren.
Die Kommission, die sich aus Vertretern des Innen- und des Sozialministeriums, der Kirchen und der Kommunen zusammensetzt, trifft sich nach Ulbigs Angaben einmal im Monat. Ein Härtefall müsse innerhalb von drei Monaten entschieden werden.
Die Kommission wird bei drohenden Abschiebungen von Ausländern in Härtefällen zu Rate gezogen. Entgegen den gesetzlichen Regelungen kann so in Einzelfällen der Innenminister ein Aufenthaltsrecht für die Betroffenen anordnen.
Die bundesgesetzliche Rechtsgrundlage für die Härtefallkommission von 2005 war zunächst bis 2009 befristet. Die Befristung wurde dann aufgehoben, alle Bundesländer behielten ihre Kommissionen bei.
ddp - Bild © ddp
geschrieben am: 22.06.2010Redaktion DD-INside.com
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